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  • 06. Juli 2022
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  • Steuerberatung

Grundsteuerreform – Handlungsbedarf für Grundstückseigentümer

In einem unserer früheren Beiträge haben wir bereits auf die anstehende Grundsteuerreform und die damit verbundene neue Grundsteuer hingewiesen, die zum 01. Januar 2025 in Kraft tritt und Grundstückseigentümer zum Handeln verpflichtet. Jeder Grundstückseigentümer muss im Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 eine Feststellungserklärung zur Grundsteuer abgeben.

In der Zwischenzeit haben die Finanzverwaltungen der Länder, die das Bundesmodell anwenden (Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen, Sachen-Anhalt, Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern), die Aufforderung zur Abgabe der Erklärungen zur Feststellung der neuen Grundbesitzwerte auf den 31.10.2022 im Bundessteuerblatt bekannt gegeben.

Dies hat zur Folge, dass die zuständigen Finanzämter grundsätzlich von der gesonderten Aufforderung zur Abgabe der Erklärungen befreit sind.

Für Sie bedeutet das: Sofern Sie Grundstücke in diesen Bundesländern besitzen, erhalten Sie grundsätzlich keine gesonderte Aufforderung durch Ihr Finanzamt. Ggf. werden einige Finanzämter dies dennoch als „Serviceleistung“ durchführen.

Gerne möchten wir Ihnen nachfolgen unser Angebot zur Grundsteuerreform und den Ablauf unserer Zusammenarbeit vorstellen und aufzeigen, welches Unterlagen Sie benötigen.

Unser Angebot

Mit unserer IT-Lösung „SmartGrundsteuer“ nehmen wir Ihnen die Erstellung der Feststellungserklärungen zur Neubewertung Ihrer Grundstücke gerne ab. Wir bieten Ihnen unserer Unterstützung in Paketen mit Pauschalpreisen (Basis-Paket und Premium-Paket) an, je nachdem, in welchem Umfang Sie Unterstützung wünschen.

Unsere Pakete

Grundstücksart Basis-Paket1 Premium-Paket inklusive Datenerfassung1
Unbebautes Grundstück 300,00 EUR 500,00 EUR
Wohngrundstücke (Ein-  und Zweifamilienhaus, Mietwohngrundstück, Wohnungseigentum) 450,00 EUR 650,00 EUR
Geschäftsgrundstück 700,00 EUR 900,00 EUR
Sonstige Grundstücke (Land- und Forstwirtschaft, Teileigentum, gemischt genutztes Grundstück, sonstiges bebautes Grundstück) Individuelles Angebot Individuelles Angebot
Bescheidprüfung (Grundsteuermessbescheid, Grundsteuerbescheide) 75 EUR je Bescheid

 

1Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Angaben stellen noch kein Angebot dar. Bei Wohngrundstücken und Geschäftsgrundstücken gelten die o.g. Pauschalpreise nur für Einheiten mit einer Wohnfläche und Nutzfläche bzw. Bruttogrundfläche von bis zu 750 qm und für bis zu zehn wirtschaftliche Einheiten. Für größerer Einheiten, insbesondere für mehr als zehn Einheiten erstellen wir gerne ein individuelles Angebot.

Bei diesen Pauschalpreisen handelt es sich um ein vereinbartes Honorar gemäß § 4 Abs. 1 Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), demnach kann eine höherere aber auch niedrigere Vergütung als die gesetzliche Vergütung nach der StBVV vereinbart werden. So beträgt die gesetzliche Vergütung nach § 24 Abs. 1 Nr. 11 StBVV bei einem Immobilienwert von 250.000,00 EUR 1.953,00 EUR netto.

Die Pakete beinhalten Folgendes:

Basispaket

  • Persönlicher Zugang zur IT-Plattform „SmartGrundsteuer“
  • Plausibilitätsprüfung der vom Kunden selbst erfassten Grundstücksdaten und –angaben
  • Erstellung der Feststellungserklärungen zum Grundstückswert
  • Elektronische Übermittlung der Feststellungserklärung an das Finanzamt
  • Prüfung des Grundsteuermessbescheides und des Grundsteuerbescheides

Premiumpaket

  • Persönlicher Zugang zur IT-Plattform „SmartGrundsteuer“
  • Zusätzlich: Erfassung der Grundstücksdaten und –angaben in „SmartGrundsteuer“ durch AHW
  • Plausibilitätsprüfung der erfassten Grundstücksdaten und –angaben
  • Erstellung der Feststellungserklärung zum Grundstückswert
  • Elektronische Übermittlung der Feststellungserklärung an das Finanzamt
  • Prüfung des Grundsteuermessbescheides und des Grundsteuerbescheides

Unsere Zusammenarbeit

Unsere  Zusammenarbeit sieht in beiden Paketen wie folgt aus:

  • Bei Interesse erstellen wir ein auf Sie zugeschnittenes Angebot für die Feststellungserklärungen zum Grundsteuerwert Ihrer Grundstücke.
  • Nehmen Sie unser Angebot an, erteilen Sie uns einen entsprechenden Auftrag, damit wir Ihre Feststellungserklärungen zum Grundsteuerwert für Ihre Grundstücke erstellen können.
  • Auf der IT-Plattform „SmartGrundsteuer“ richten wir für Sie einen persönlichen Zugang ein. Dort können Sie alle relevanten Unterlagen und Informationen hinterlegen.
  • Auf der Plattform werden sodann alle wichtigen Eigentümer- und Grundstücksdaten zusammengetragen. Beim Basis-Paket erfassen Sie diese Daten selbst, beim Premium-Paket übernehmen wir diese Aufgabe für Sie.
  • Sind alle Unterlagen und Informationen erst einmal zusammengetragen prüfen wir vorerst die Vollständigkeit, um anschließend mit der Erstellung der Feststellungserklärungen zu beginnen.
  • Nach Fertigstellung der Erklärungen übermitteln wir die Erklärungen durch eine Datenübermittlung an das Finanzamt, wenn wir hierfür Ihre Freigabe erhalten.
  • Hat das Finanzamt die Grundsteuermessbescheide sowie Grundsteuerbescheide erlassen, überprüfen wir diese anschließend auf ihre materielle Rechtmäßigkeit hin. Die Ergebnisse dessen teilen wir Ihnen mit.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Regelmäßig können die notwendigen Angaben folgenden Unterlagen entnommen werden:

  • Grundbuchauszug / Bestandsnachweis
  • Einheitswertbescheid / Grundsteuermessbescheid
  • Unterlagen über Eigentumsverhältnisse
  • Kaufverträge, Lagepläne
  • Wohnfläche bzw. Grundfläche des Gebäudes
  • Anträge auf EU-Fördermittel
  • Erklärungen zum Viehbestand

Sollten Sie Fragen zu den benötigten Unterlagen haben oder sonstige Unterstützung benötigen, kommen Sie gerne auf uns zu. Sollten Unterlagen fehlen, unterstützen wir Sie bei der Besorgung der fehlenden Unterlagen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Wenn Ihnen unser Angebot zur Grundsteuerreform zusagt, dann sprechen Sie uns an. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Schreiben Sie uns bitte ein E-Mail unter grundsteuer@ahw-unternehmerkanzlei.de oder rufen Sie an unter 02236–3982–0. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

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