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  • 03. Mai 2021
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Das Erbe um den verschollenen Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub

Das Verschwinden des Tengelmann-Chefs Karl-Erivan Haub macht in den Medien zurzeit erneut Schlagzeilen. WirtschaftsWoche, Handelsblatt oder Manager Magazin berichteten über das Erbschafts-Drama in der Familie. Doch bald könnte sich im Fall Haub eine finale Entscheidung auftun.

Wo ist Karl-Erivan Haub?

Seit 2018 gilt der ehemalige Tengelmann-Chef und einer der reichsten Unternehmer Deutschlands, Karl-Erivan Haub, als verschollen. Damals ist er von einem Skiausflug in der Schweiz nicht zurückkehrt. Er wurde seitdem nicht mehr gesehen, weder tot noch lebendig. Immer wieder tauchten Spekulationen über ein Abtauchen des Geschäftsmannes auf, doch hierfür gibt es keine handfesten Beweise.

Doch was passiert eigentlich aus juristischer Sicht, wenn ein Mensch über einen längeren Zeitraum verschwunden ist und nicht wieder auftaucht?

Das Verschollenheitsgesetz

Gilt der Aufenthalt eines Menschen über einen längeren Zeitraum als unbekannt, ohne Nachricht darüber, ob er in dieser Zeit noch lebt oder gestorben ist, und sind ernstliche Zweifel über sein Fortleben begründet, ist ein Mensch verschollen. An dieser Stelle greift das Verschollenheitsgesetz.

Demnach kann ein Verschollener je nach Situation und Dauer seines Verschwindens für tot erklärt werden. Im Falle eines Flugzeugabsturzes zum Beispiel nach drei Monaten oder wie im Fall Haub, der auf einer Skitour in Lebensgefahr geraten ist, nach einem Jahr. Der Zeitpunkt, ab dem jemand für tot erklärt werden kann, ist ausdrücklich im Verschollenheitsgesetz geregelt. Das Verschollenheitsgesetz gilt jedoch nicht, wenn der Tod nach den Umständen unzweifelhaft ist.

Das Aufgebotsverfahren

Der Tod wird nur nach Durchführung eines sogenannten Aufgebotsverfahrens vor dem örtlich zuständigen Gericht erklärt. Hierbei handelt es sich um eine öffentliche Aufforderung, wonach sich der Verschollene oder alle anderen, die Auskunft über den Verschollenen besitzen, innerhalb einer bestimmten Frist beim Gericht zu melden haben. Ansonsten wird der Verschollene für tot erklärt.

Den Antrag dazu können u.a. die Staatsanwaltschaft, die Ehegatten, die Abkömmlinge und die Eltern des Verschollenen sowie jeder andere, der ein rechtliches Interesse an der Todeserklärung hat, wie z.B. ein Mitgesellschafter, stellen.

Der Antrag ist grundsätzlich beim Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verschollene seinen letzten inländischen Wohnsitz hatte, zu stellen. Die für den Tod sprechenden Umstände müssen dem Richter in der Art glaubhaft gemacht werden, dass sie dem Richter für wahrscheinlich erscheinen.

Solange der Tod nicht erklärt wurde, wird rechtlich vermutet, dass der Verschollene noch am Leben ist.

Als Zeitpunkt des Todes ist der Zeitpunkt festzustellen, der nach dem Ergebnis der Ermittlungen der wahrscheinlichste ist. Im Falle eines Flugzeugabsturzes wäre demnach der Zeitpunkt des Absturzes als Todeszeitpunkt anzunehmen.

Karl-Erivan Haub womöglich bald für tot erklärt

Als Folge des Verschwindens von Karl-Erivan Haub hat seine Familie nun Antrag auf ein Aufgebotsverfahren gestellt. Ein solches Aufgebot muss grundsätzlich in einer Tageszeitung öffentlich bekanntgemacht werden. Im Falle Haub hat das Amtsgericht Köln dahingehend reagiert, dass es das Aufgebot erlassen hat.

Darin heißt es: „Der Verschollene wird aufgefordert, bis zum 12. Mai 2021 dem Amtsgericht Köln Nachricht über seinen Verbleib zu geben, widrigenfalls er für tot erklärt werden kann. Alle, die Auskunft über den Verschollenen geben können, werden aufgefordert, spätestens bis zum oben bezeichneten Zeitpunkt dem Gericht Anzeige zu machen“.

Sollte sich im Fall Haub keine überraschende Wende ergeben und sich niemand mehr zum Aufenthalt von Karl-Erivan Haub äußern, würde das Amtsgericht Köln den Verschollenen am 12. Mai 2021 für tot erklären. Ab diesem Zeitpunkt läge dann der Erbfall vor.

Was passiert mit dem Tengelmann-Erbe?

Erbschaftssteuer für das hinterlassene Vermögen des Tengelmann-Chefs wird ab dem Tag der Todeserklärung, also voraussichtlich am 12.05.2021, anfallen. So tragisch die Umstände des Verschwindens von Herrn Haub auch sind, gibt es für die Erben zumindest die Möglichkeit steuerlicher Gestaltungsoptionen. Sie können versuchen, das Unternehmensvermögen der Tengelmann Gruppe vom erbschaftsteuerlich schädlichen sogenannten Verwaltungsvermögen zu trennen bzw. dieses zu verringern und so die Erbschaftsteuerbelastung insgesamt zu senken.

Im Falle des Verschwindens einer Person empfiehlt es sich daher grundsätzlich, während der Zeit der Verschollenheit das Nachlassvermögen zu optimieren.

Wir von der AHW Unternehmerkanzlei sind auf die Begleitung von Erbschaftsangelegenheiten spezialisiert. Gerne beantworten wir Ihre rechtlichen und steuerlichen Fragen rund um die Nachlassabwicklung. Vertrauen Sie sich uns an – unser Partner, Herr Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater Christoph Felten, LL.M. oec und unsere Mitarbeiterin, Frau Steuerberaterin Silke Kreischer, Fachberaterin für Unternehmensnachfolge beraten Sie in Ihrer persönlichen Situation gerne umfassend und diskret.

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