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  • 11. Mai 2022
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Insolvenzverschleppung

Durch einen bekannten Fall ist das Thema „Insolvenzverschleppung“ aktuell wieder stark in der Presse vertreten. Doch wann liegt überhaupt eine strafbare Insolvenzverschleppung vor?

Mit Insolvenzverschleppung wird die unterlassene Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens trotz Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bezeichnet. Die Strafbarkeit richtet sich nach § 15a InsO (Insolvenzordnung).

Insolvenzverschleppung nur für juristische Personen relevant

Die Verpflichtung zur Insolvenzantragstellung trifft ausschließlich juristische Personen. Das bedeutet, die für diese juristischen Personen Handlungsbevollmächtigten können sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar machen. Als Einzelunternehmer oder Einzelunternehmerin oder Verbraucher (natürliche Person) haben Sie das Recht, nicht aber die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen. Diese Personen können sich nicht wegen Insolvenzverschleppung strafbar machen; in Betracht kommen aber andere Strafdelikte wie Betrug oder Gläubigerbenachteiligung. 

Prüfung von Insolvenzstraftaten bei jeder Insolvenz

Sobald ein gerichtliches Insolvenzverfahren eingeleitet wird, eröffnet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren und prüft, ob eine Insolvenzverschleppung erfolgt ist. Dabei prüft der zuständige Staatsanwalt bzw. die zuständige Staatsanwältin, wann die Zahlungsunfähigkeit nach §17 InsO bzw. die Überschuldung nach § 19 InsO eingetreten ist. Wann Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt, bestimmt sich nach der Insolvenzordnung. Zur Ermittlung dieses Zeitpunkt kann ein Sachverständiger herangezogen werden.

Zahlungsunfähigkeit ist in § 17 Abs. 2 InsO wie folgt definiert:

„Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen“. Abzugrenzen ist hiervon die Zahlungsstockung.

Diesbezüglich hat der Bundesgerichtshof die Regel aufgestellt, dass eine Zahlungsstockung bis zur Dauer von 3 Wochen keine Zahlungsunfähigkeit begründet (BGH IX ZR 123/04, Entscheidung vom 24.05.2005). Erwartet die Firma also innerhalb dieser Frist noch einen Zahlungseingang, sodass die Rechnung beglichen werden könnte, liegt keine Zahlungsunfähigkeit vor.

Wann ist ein Insolvenzantrag verspätet?

Wurde das Datum der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ermittelt, stellt sich daran anschließend die Frage, wann der Geschäftsführer einer GmbH oder der Vorstand einer Aktiengesellschaft den Insolvenzantrag gestellt hat.

Der Insolvenzantrag muss nicht genau am selben Tag wie die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gestellt werden, sondern nach § 15 Absatz 1 InsO ist es ausreichend, wenn der Antrag „ohne schuldhaftes Zögern“ gestellt wurde. In § 15a Absatz 1 InsO ist eine Höchstfrist geregelt, nach deren Ablauf ein Insolvenzantrag als verspätet gestellt gilt. Diese Frist darf der Handlungsbevollmächtigte aber nicht in jedem Fall ausreizen. Ohne schuldhaftes Zögern ist nicht gleichzusetzen mit „sofort“. Der Handlungsbevollmächtigte darf gewisse Überlegungen und Maßnahmen ergreifen, muss also eben nicht sofort handeln. Was das konkret bedeutet, ist einer umfangreichen Rechtsprechung zu entnehmen.

Zusätzliche Voraussetzung: Kenntnis

Eine Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung setzt zusätzlich die Kenntnis der Krise voraus. Wer heute weiß, dass er seine fälligen Verbindlichkeiten nicht innerhalb der Drei-Wochenfrist bedienen kann, der muss heute einen Insolvenzantrag stellen. Gibt es Erwartungen auf Besserung des Finanzstatus, ist es wiederum eine Abwägung im Einzelfall.

Anwaltliche Beratung in der Unternehmenskrise

Lassen Sie sich von uns anwaltlich beraten, ob sie mit der Stellung des Insolvenzantrags noch warten können oder nicht.

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