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  • 12. September 2022
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Gasumlage und Mehrwertsteuersenkung – Alles was Sie wissen müssen

Aufgrund geringerer Gaslieferungen aus Russland müssen Gasimporteure das Gas unter erhöhten Kosten anderweitig beschaffen. Diese erhöhten Mehrkosten mussten bislang die Importeure selber tragen, denn die Mehrkosten konnten in der Regel nicht weitergegeben werden. Die Konsequenz: Für die Gasimporteure bedeutet dies die Gefahr einer Insolvenz, was zugleich die Gefahr des Zusammenbruchs ganzer Lieferketten mit sich bringen kann. Das möchte nun die Bundesregierung mit der Gasumlage verhindern. Aber was ist die Gasumlage genau und welche Konsequenzen hat sie für den Gasverbraucher?

Was ist die Gasumlage?

Damit Gasimporteure die erhöhten Beschaffungskosten begleichen können, hat die Bundesregierung die Gasumlage beschlossen. Gasimporteure können dann die entstandenen Mehrkosten im Umfang von bis zu 90 % an ihre Kunden weitergeben. Aufgrund fehlenden russischen Gases müssen die Importeure nämlich für Ersatz sorgen. Mit der Umlage sollen nun alle Gasverbraucher gleichermaßen belastet werden, um so die Mehrkosten möglichst auf viele Schultern zu verteilen. Andernfalls – so ist jedenfalls die offizielle Begründung – drohe der Zusammenbruch vieler Unternehmen der Gasindustrie. In der Folge könnte künftig die Gasversorgung in Deutschland gefährdet sein.

Die Gasumlage gilt ab dem 01.10.2022 und ist (zunächst) befristet bis April 2024. Ab dem 01.10.2022 werden pro Kilowattstunde 2,4 Cent als Umlage erhoben; dies gilt unabhängig von den zwischen dem Gasversorger und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen.

Dabei wird die Umlage monatlich berechnet und kann alle drei Monate angepasst werden. Die Umlage erscheint dann als Aufschlag auf der jeweiligen Gasrechnung.

Umsatzsteuersenkung

Die Gasumlage führt zu einem ungewollten Nebeneffekt: Da die Umlage aus Kundensicht ein Teil des Gaspreises darstellt, gehört diese auch zur umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage. Anders ausgedrückt: In dem der Staat durch die Umlage die Gaskosten für alle erhöht, kommt es zu steuerlichen Mehreinnahmen, da auf die Umlage auch noch 19 % Umsatzsteuer erhoben werden.

Eine Anfrage des Bundesfinanzministerium bei der EU, ob ausnahmsweise auf die Erhebung der Umsatzsteuer auf die Gasumlage verzichtet werden könnte, wurde abschlägig beantwortet. Die Umsatzsteuer muss erhoben werden.

Damit die Bürgerinnen und Bürger jedoch nicht noch mehr belastet werden, senkt die Regierung die Mehrwertsteuer auf Gas von 19 % auf 7 %. Die Mehrwertsteuersenkung ist bis zum 31.03.2024 befristet.

Wie hoch sind die Mehrkosten der Gasumlage?

Wie hoch die Mehrkosten werden, hängt natürlich vom endgültigen Verbrauch ab. Nach Berechnungen des Vergleichsportals Check24 kommen auf private Haushalte Zusatzbelastungen von EUR 144 bis EUR 576 zu.

Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, dass es ein weiteres Entlastungspaket geben soll. Wie dieses im Einzelnen konkret aussehen und wann es auf den Weg gebracht werden soll, ist noch nicht bekannt.

Was bedeutet die Umlage für Unternehmen?

Die Mehrwertsteuersenkung ist für Unternehmen in der Regel belanglos, da diese meist die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs haben. Die Umlage trifft dennoch auch Unternehmen, d.h. auch sie müssen künftig mehr zahlen. Laut Institut der deutschen Wirtschaft (IW) wird sich der Mehrbetrag auf rund 5,7 Milliarden EUR belaufen.

Für viele Unternehmen werden diese Mehrkosten eine enorme Herausforderung darstellen. Für energieintensive Unternehmen hat das Wirtschaftsministerium bereits ein Hilfspaket angelegt. Insgesamt stehen 5 Milliarden EUR zur Verfügung, das Programm ist jedoch von Februar bis September begrenzt und von der Erfüllung verschiedenster Bedingungen abhängig.

Aussicht

Die Inflation und die steigenden Energiepreise treffen jeden, Unternehmen wie Privathaushalte. Die Umlage soll die hohen Kosten gerechter auf alle verteilen, wodurch bei Verbrauchern und Unternehmen noch höhere Kosten entstehen. Die angekündigte Mehrwertsteuersenkung wird diese steigenden Kosten wiederum abfedern. Wie hoch die Mehrkosten letzten Endes sein werden, hängt vom endgültigen Verbrauch ab.

Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung rechnet damit, dass die Inflation aufgrund der Umlage um weitere zwei Prozentpunkte steigen wird, so das Handelsblatt im Gespräch mit IMK-Direktor Sebastian Dullien.

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