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  • 23. September 2021
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Digitaler Nachlass: So vererben Sie Kryptowährungen richtig

Kryptowährungen sind längst nicht mehr eine unbekannte graue Nische im Internet wie dies vor zehn Jahren der Fall war. Immer mehr Währungen, die sich unabhängig von klassischen Wirtschaftsfaktoren einer nationalen Währung entwickeln, locken mit der Aussicht auf schnell steigende Kurse. Verständlich ist daher das wachsende Interesse an diesen Währungen – die Zahl der Investoren steigt stetig. Im August 2021 belief sich zum Beispiel der Wert aller 18.818.200 Bitcoins auf rund 766 Milliarden Euro.

Vergleichsweise unspannend verhalten sich daneben Kryptowährungen als digitale Form im Nachlass. Was beim digitalen Nachlass daher zu beachten ist, möchten wir Ihnen im Folgenden nahebringen.

Der digitale Nachlass

Der digitale Nachlass ist kein Sondernachlass, sondern Teil des Gesamtnachlasses. Der Begriff beschreibt Konten, Profile, Softwareverträge und dergleichen, die ausschließlich digital vorhanden sind, wie etwa Social-Media-Profile, E-Mail-Konten, das Office-Konto oder eben Kryptowährungen.

2018 hat der BGH in einem Urteil festgehalten, dass im Todesfalle eines Erblassers dessen Nutzungsvertrag mit einem sozialen Netzwerk im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge, genau wie auch ein normaler Vertrag, auf die Erben übergeht. Das bedeutet, dass den Erben der Zugang zu dem Account und darauf gespeicherte Inhalten wie z.B. Chatverläufe, zustehen. Dies lässt sich grundsätzlich auch auf andere Bereiche des digitalen Nachlasses, wie etwa die AGB, vertraglich übertragen, aber auch ausschließen.

Wie sieht das bei den Kryptos aus?

Anders als bei Social Media-Accounts oder Mailkonten gibt es bei den Kryptowährungen keinen zentralen Anbieter, auf dessen Servern die Daten gespeichert sind. Kryptowährungen sind in der sogenannten „Blockchain“. Eine „Blockchain“ ist eine kontinuierlich erweiterbare Liste von Datensätzen, an die immer weitere Blöcke angehängt werden können. Einfach ausgedrückt: die Datenkette, die meinen Bitcoin verkörpert, ist nicht auf einem Server bei der Firma Bitcoin gespeichert, sondern dezentral auf allen Rechnern, die dem entsprechenden Bitcoin-Netzwerk angehören. Es gibt keine Zentralbank oder andere Instanzen mit Kontrollrechten. Daher lässt sich das Urteil des BGH zum grundsätzlichen digitalen Nachlass leider nicht auf Kryptowährungen übertragen.

Wer einen Bitcoin besitzt, hat zwei Zugangsschlüssel, um auf seine digitale Brieftasche, die „Wallet“ und somit den Bitcoin zugreifen zu können. Einen sogenannten „Public Key“, der vergleichbar mit einer Kontonummer ist, und den „Private Key“, welcher als Passwort fungiert.

Dieser Private Key kann entweder ganz „oldschool“ mit Stift und Papier festgehalten, mit Hilfe einer Software auf dem lokalen Computer, auf einem USB-Stick gespeichert oder in einem „Online-Wallet“, wie es einige Kryptobörsen anbieten, hinterlegt werden.

Erbrechtlicher Übergang

Entscheidend beim Vererben von Bitcoins ist also, dass die Erben Zugang zu beiden Schlüsseln haben. Der Private Key geht im Falle einer vorhandenen Niederschrift oder eines Speichermediums direkt auf die Erben über. Beim Online Wallet müssen sich die Erben zunächst an den Anbieter (Kryptobörse) wenden, da sie im Rahmen der Rechtsnachfolge in den Vertrag mit diesem eintreten, um Zugang zur Wallet und somit zum Private Key zu erlangen. Wie bereits erläutert, können allerdings vertragliche Regelungen ein Vererben des Vertrages verhindern und auch ohne eine solche Klausel der Zugang zu dem Wallet mit dem Private Key, etwa wenn der Anbieter im Ausland sitzt, schwierig werden. Daher ist Vorsicht geboten.

Erbschaftsteuer

Es ist nicht eindeutig gesetzlich geregelt, welche Bewertungsmaßstäbe für Kryptowährungen anzuwenden sind. Das Bayerische Landesamt für Steuern sowie das Finanzministerium Brandenburg behandeln Kryptowährungen jedoch als Finanzmittel iSd § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG, weshalb sie wie auch Aktien nach dem gemeinen Wert, im Ergebnis also dem Verkehrswert, zu versteuern sind.

Damit ist der Verkehrswert nach dem Stichtagsprinzip zum Zeitpunkt des Erbfalles maßgeblich. Gerade bei stark schwankenden Kryptowährungen wird dies zum Problem, wenn z.B. der Wert zum Moment des Erbfalles besonders hoch ist und anschließend fällt. In der juristischen Literatur wird daher gemäß der Sondervorschrift für etwa börsennotierte Wertpapiere diskutiert, den jeweils am Stichtag niedrigsten notierten Kurs anzusetzen. Andere Stimmen wollen Kryptowährungen eher nach den Grundsätzen für ausländische Zahlungsmittel und Wertguthaben behandeln.

Unsere Handlungsempfehlung

Damit Ihre Kryptowährungen möglichst problemlos auf Ihre Erben übergehen können, sollten Sie diese zunächst früh genug über ihr Wallet aufklären. Sie müssen zudem genau wissen wie und in welcher Form Sie Zugang zu Ihrer Kryptowährung haben und wie Sie die Währung eintauschen können. Da dies unter Umständen ein technisches Grundverständnis voraussetzt, kann es hilfreich sein, einen Bevollmächtigten dafür zu bestimmen oder einen Ansprechpartner mit dem nötigen Know-How zur Seite zu stellen.

Es bietet sich an, den Private Key auf einem lokalen Speichermedium wie einem Stick oder händisch auf Papier gemeinsam mit dem Public Key sicher, etwa in einem Bankschließfach, zu hinterlegen. Bei Hinterlegung des Keys in einem Online-Wallet kann es passieren, dass den Erben kein Zugang vom Anbieter gewährt wird oder bis zum Zugang sehr viel Zeit vergeht.

Es gilt zu beachten, dass die Erbschaftssteuer zu Ihrer digitalen Währung unmittelbar und gemessen an dem Verkehrswert anfällt. Ihre Erben sollten daher schnellstmöglich zumindest auf einen Teil Ihrer Kryptowährungen zugreifen können.

Wir von der AHW Unternehmerkanzlei sind auf die Begleitung von Erbschaftsangelegenheiten spezialisiert. Gerne beantworten wir Ihre rechtlichen und steuerlichen Fragen rund um die Nachlassabwicklung. Vertrauen Sie sich uns an – unser Partner, Herr Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater Christoph Felten, LL.M. oec und unsere Mitarbeiterin, Frau Steuerberaterin Silke Kreischer, Fachberaterin für Unternehmensnachfolge beraten Sie in Ihrer persönlichen Situation gerne umfassend und diskret.

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