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  • 07. April 2020
  • Corona-News

Übersicht der Soforthilfen der Bundesländer

Soforthilfen der Bundesländer

Laufzeit der Programme beträgt im Regelfall 3 Monate ab dem 01. März 2020. Die genannten Zuschüsse sind Maximalbeträge und beziehen sich die Soforthilfe der Länder, inklusive der Zahlungen aus der bundesweiten Soforthilfe. In einigen Fällen (*), kann aber unter bestimmten Umständen auf die Bundeshilfe zusätzlich zugegriffen werden. Die Soforthilfe des Bundes beträgt 9.000 Euro für Betriebe mit bis zu 5 Beschäftigten und 15.000 Euro für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten.

LAND KRITERIEN LINKS
Baden-Württemberg*
  • bis zu 5 Beschäftigte 5.000 Euro
  • bis zu 10 Beschäftigte 15.000 Euro
  • bis zu 50 Beschäftigte 50.000 Euro
Bayern*
  • bis zu 5 Beschäftigte 5.000 Euro
  • bis zu 10 Beschäftigte 7.500 Euro
  • bis zu 50 Beschäftigte 15.000 Euro
  • bis zu 250 Beschäftigte 30.000 Euro
Berlin*
  • bis zu 5 Beschäftigte 5.000 Euro
  • bis zu 10 Beschäftigte 15.000 Euro
Brandenburg
  • bis zu 5 Beschäftigte 9.000 Euro
  • bis zu 15 Beschäftigte 15.000 Euro
  • bis zu 50 Beschäftigte 30.000 Euro
  • bis zu 100 Beschäftigte 60.000 Euro
Bremen*
  • Zwischen 10 und 50 Beschäftigte 20.000 Euro
Hamburg*
  • Bis zu 10 Beschäftigte 5.000 Euro
  • Bis zu 50 Beschäftigte 25.000 Euro
  • Bis zu 250 Beschäftigte 30.000 Euro
Hessen
  • Bis zu 5 Beschäftigte 10.000 Euro
  • Bis zu 10 Beschäftigte 20.000 Euro
  • Bis zu 50 Beschäftigte 30.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
  • bis zu 5 Beschäftigte 9.000 Euro
  • bis zu 10 Beschäftigte 15.000 Euro
  • bis zu 24 Beschäftigte 25.000 Euro
  • bis zu 49 Beschäftigte 40.000 Euro
  • bis zu 100 Beschäftigte 60.000 Euro
Niedersachsen
  • bis zu 5 Beschäftigte 9.000 Euro
  • bis zu 10 Beschäftigte 15.000 Euro
  • bis zu 30 Beschäftigte 20.000 Euro
  • bis zu 49 Beschäftigte 25.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
  • bis zu 5 Beschäftigte 9.000 Euro
  • bis zu 10 Beschäftigte 15.000 Euro
  • bis zu 50 Beschäftigte 25.000 Euro
Rheinland-Pfalz
  • Aufstockung der Bundes-Soforthilfe. um einen Kredit (1% p.a.). Folgende Kreditrahmen gelten
  • bis zu 10 Beschäftigte 10.000 Euro
  • bis zu 30 Beschäftigte 30.000 Euro
Saarland*
  • bis zu 1 Beschäfiigte/r 3.000 Euro
  • bis zu 5 Beschäftigte 5.000 Euro
  • bis zu 10 Beschäftigte 10.000 Euro
Sachsen
  • bis 5 Beschäftigte 9.000 Euro
  • bis 10 Beschäftigte 15.000 Euro
  • bis 25 Beschäftigte 20.000 Euro
  • bis 50 Beschäftigte 25.000 Euro
Sachsen-Anhalt
  • bis 5 Beschäftigte 9.000 Euro
  • bis 10 Beschäftigte 15.000 Euro
  • bis 25 Beschäftigte 20.000 Euro
  • bis 50 Beschäftigte 25.000 Euro
Schleswig-Holstein
  • bis 5 Beschäftigte 9.000 Euro
  • bis 10 Beschäftigte 15.000 Euro
Thüringen
  • bis 5 Beschäftigte 9.000 Euro
  • bis 10 Beschäftigte 15.000 Euro
  • bis 25 Beschäftigte 20.000 Euro
  • bis 50 Beschäftigte 30.000 Euro

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