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  • 05. Juni 2020
  • Corona-News

Konjunkturprogramm: Finanzielle Hilfen für Familien

Nachdem Ende Mai die ersten Programme zur Minderung der wirtschaftlichen Folgeschäden abgelaufen sind, hat die Bundesregierung nun weitere Maßnahmen zur Förderung der Konjunktur und zur Bereitstellung weiterer Finanzmittel geschaffen. Im Besonderen sollen einkommensschwache Familien vor den volkswirtschaftlichen Einbußen der Pandemie geschützt werden. Dafür sind nun zwei Instrumente geschaffen worden, die vor allem Berücksichtigung in der Steuererklärung finden und die wir Ihnen im Folgenden vorstellen wollen:

Kinderbonus

Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird eine einmalige Zahlung in Höhe von 300,00 Euro ausgezahlt. Es ist davon auszugehen, dass hierfür kein gesonderter Antrag erforderlich ist, sondern die Kindergeldstellen die entsprechenden Zahlungen von Amts wegen vornehmen werden.

Die Zahlung wird im Rahmen der Einkommensteuerdeklaration für 2020 mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet. Das kann dazu führen, dass das Kindergeld (einschl. dieser Einmalzahlung) günstiger ist als der Kinderfreibetrag und es durch Ansatz des Kinderfreibeitrags nicht mehr zu einer weiteren Steuererstattung kommt. Das führt dazu, dass sich der Kinderbonus bei „besserverdienenden“ weniger stark auswirkt, was auch politisch gewollt ist.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steigt von 1.908 Euro auf 4.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021. Es ist noch unklar, ob dieser erhöhte Freibetrag in die Steuerklassenmerkmale eingearbeitet wird, so dass Alleinerziehende jeden Monat eine höhere Nettoauszahlung erhalten oder ob die Erhöhung erst im Rahmen der Steuererklärung berücksichtigt wird.

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