Amt zahlt 4.000 Euro Beratungszuschuss
Für alle Unternehmer, die im Zuge der Corona-Krise Beratungsbedarf haben, gibt es eine erfreuliche Nachricht: Seit Freitag, dem 3. April 2020, zahlt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zahlt einen Zuschuss von 100% bei einem Maximalbetrag von 4.000 Euro auf Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Krise. Abgedeckt werden neben dem Honorar auch die Reisekosten sowie Auslagen des Beraters. Dabei gelten keine Limitierungen bezüglich des Stunden- oder Tagessatzes.
Der Leistungsnehmer muss nicht in Vorkasse treten, die Rechnung wird direkt durch das Amt beglichen. Zu beachten ist jedoch, dass der Anteil an Beratungsleistung, der die Maximalgrenze von 4.000 Euro übersteigt, sowie die Umsatzsteuer vom Leistungsnehmer gesondert bezahlt werden müssen.
Die Antragsstellung erfolgt per Online-Formular und kann noch bis Ende des Jahres erfolgen. Wenn Sie uns mit einer Beratung zum betriebswirtschaftlichen Umgang mit Corona beauftragen, beantragen wir den Zuschuss selbstverständlich automatisch für Sie.