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VermieterInnen, die im Jahr 2021 von erheblichen Mietausfällen betroffen waren, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Grundsteuererlass beantragen. Die gesetzliche Grundlage für die Beantragung bildet dabei das Grundsteuergesetz (GrStG). Die Frist gilt bis zum 31.03.2022. Erfahren Sie hier, was es zu beachten gilt. Weiterlesen
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