Handelsrecht
Das Recht zwischen Kaufleuten, auch als sog. „Handelsrecht“ bezeichnet, gilt als das „Sonderprivatrecht der Kaufleute“, weil es einige rechtliche Besonderheiten und Gepflogenheiten mit sich bringt, deren Kenntnis und Einhaltung zum Handwerkszeug eines jeden Kaufmanns gehören sollte. Insbesondere beim Handelskauf ist ein sicheres Beherrschen der gesetzlich vorgeschriebenen Rügepflicht – deren Nichteinhaltung zu einem Ausschluss von Gewährleistungsrechten führt – unerlässlich.
Wir von der AHW beraten Sie gerne bei handelsrechtlichen Auseinandersetzungen mit einem Geschäftspartner, bei der Gestaltung und auch Beratung von Verträgen zwischen Kaufleuten, sowie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Forderungen im Zusammenhang mit handelsrechtlichen Rechtsgeschäften.
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Ihr Ansprechpartner bei der AHW
Dr. Sascha Horn
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht