Sie benötigen gesellschaftsrechtliche Beratung?

Gesellschaftsrecht

Als multidisziplinäre Kanzlei beraten wir Sie in allen gesellschaftsrechtlichen Bereichen sowie den angrenzenden Rechtsgebieten. Für uns als AHW Unternehmerkanzlei steht dabei eine umfassende Begleitung der Gesellschaft sowie ihren Gesellschaftern und Organen im Vordergrund. Dabei behalten wir nicht nur die rechtlichen, sondern auch sämtliche steuerlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte im Blick. Denn jede Beratung, Vertretung oder Vertragsgestaltung im Gesellschaftsrecht ist nur mit einer umfassenden steuerlichen Würdigung zielführend und erfolgreich.

Die Schwerpunkte unserer Beratung im Gesellschaftsrecht sind:

Die Gründung und Rechtsformberatung:

Welche Rechtsform und welche Struktur ist optimal für meine Gesellschaft? Wir erläutern Ihnen die wirtschaftlichen und steuerlichen Auswirkungen der möglichen Rechtsformen. Was sind die Vor- und Nachteile in der Praxis? Passt eine Kapitalgesellschaft besser für Ihre Gesellschaft als eine Personengesellschaft oder kann man vielleicht sogar die Vorteile beider Rechtsformen kombinieren? Profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise.

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    Die Begleitung von Unternehmerfamilien und Unternehmensnachfolge:

    Die Beratung von inhabergeführten Gesellschaften und Familienunternehmen ist besonders anspruchsvoll. Die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages muss gut durchdacht sein. Wer soll Gesellschafter sein und in Zukunft werden dürfen? Wie und wann geht das Unternehmen auf die nächste Generation über? Eine Übertragung eines Unternehmens zu Lebzeiten auf die nächste Generation muss gut vorbereitet sein. Steuerliche und gesellschaftsrechtliche Fallstricke müssen umgangen werden. Eine vorausschauende Planung ist hier besonders wichtig. Erbrechtliche und erbschaftsteuerliche Gesichtspunkte sind hier von großer Bedeutung. Wir können alle wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Bereiche durch unsere Experten abdecken.

    Umwandlungen und Umstrukturierungen von Gesellschaften und Unternehmensgruppen:

    Die Entwicklung Ihres Unternehmens kann dazu führen, dass die ursprüngliche Rechtsform nicht mehr die passende ist, dass Tochter- und Schwestergesellschaften oder eine Holding als Muttergesellschaft gegründet werden muss, dass Geschäftsbereiche in eine eigene Gesellschaft ausgegliedert oder dass Gesellschaften miteinander verschmolzen werden müssen.

    Die Anlässe für Umwandlungen und Umstrukturierungen und die Betracht kommenden Möglichkeiten der Umsetzung sind vielfältig. Wir zeigen in die Möglichkeiten auf und legen Ihnen die Vor- und Nachteile dar, damit Sie den richtigen Weg für sich finden.

    Auch bei Umwandlungen und Umstrukturierungen spielen die steuerlichen Auswirkungen eine große Rolle. Aber auch arbeitsrechtliche Gesichtspunkte (z.B. Betriebsübergang, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates etc.) sind zu beachten. Unsere Expertise verhindert für sie unangenehme Überraschungen.

    Anpassung und Aktualisierung von Gesellschaftsverträgen

    Ein Gesellschaftsvertrag bedarf wie alle Verträge einer regelmäßigen Überprüfung. Passen die Regelungen noch zur Entwicklung des Unternehmens? Stimmen die Regelungen zur Nachfolge im Gesellschaftsvertrag mit dem Testament des oder der Gesellschafter überein? Entsprechen die Regelungen im Gesellschaftsvertrag noch der aktuellen Rechtslage?

    Es gibt viele Gründe und Anlässe, den Gesellschaftsvertrag einer kritischen Würdigung zu unterziehen, um z.B. im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters, bei Wegzug eines Gesellschafters ins Ausland oder im Streitfall, unliebsame und teure Überraschungen zu vermeiden.

    Der Wechsel von Gesellschaftern:

    Das Ausscheiden und der Eintritt von Gesellschaftern – sei es zu Lebzeiten eines Gesellschafters (z.B. durch Verkauf, im Rahmen einer Unternehmensnachfolge oder der Beteiligung von Mitarbeitern) –  in eine Gesellschaft erfordert besonderes Augenmerk.  Welche Vorgaben macht der Gesellschaftsvertrag hierzu? Muss der Gesellschaftsvertrag an die neue Situation angepasst werden? Welche steuerlichen Auswirkungen hat der Gesellschafterwechsel für die beteiligten Gesellschafter und die Gesellschaft? Wir können alle mit einem Gesellschafterwechsel verbundenen rechtlichen, steuerlichen Bereiche durch unsere Experten abdecken.

    Begleitung von M&A-Transaktionen

    Sie beabsichtigen, Ihr Unternehmen zu verkaufen oder ein anderes Unternehmen zu erwerben? Wir begleiten und beraten Sie in der Vorbereitung und Umsetzung Ihres Projekts. Dies reicht vor der vorbereitenden Durchführung einer Due Diligence-Prüfung in finanzieller, steuerlicher und rechtlicher Hinsicht über die Bewertung Ihres Unternehmens oder des Zielunternehmens und Strukturierung des Erwerbs bzw. des Verkaufs bis zur finalen vertraglichen Umsetzung. Auch im Anschluss eine Transaktion können sich viele rechtliche und steuerliche Fragen stellen, die von der Geltendmachung oder Abwehr von Garantieverletzungen oder Wettbewerbsverboten bis zur Umsetzung von Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen reichen. Mit Hilfe unserer Experten im Sanierungs- und Arbeitsrecht können wir Sie auch in diesen Fällen vielfältig unterstützen.

    Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten (Corporate Litigation)

    Auch zwischen Gesellschaftern kommt es gelegentlich zu Streitigkeiten, die nicht einvernehmlich außergerichtlich bereinigt werden können. Wir beraten Sie in allen (schieds-)gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeit und vertreten Gesellschafter vor Gericht – wenn notwendig auch in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und vor Schiedsgerichten – oder wir begleiten Sie bei einem Mediationsverfahren.

    Auch zwischen den Gesellschaften und ihren Organen (Geschäftsführer, Vorstände) kann es zu Unstimmigkeiten kommen, die zur Trennung oder zu Haftungsprozessen führen. Wir vertreten sowohl Gesellschaften als auch Geschäftsführer beim Trennungsprozess, sowohl außergerichtlich als auch – wenn nötig – vor den Gerichten. Wir bereiten die notwendigen Protokolle und Erklärungen ebenso für Sie vor wie Aufhebungsvereinbarungen. Die Durchsetzung oder die Abwehr von Schadensersatzansprüchen gegen Geschäftsführer oder Vorstände bildet einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit und unserer Expertise.

    Gesellschaftsrechtliche Compliance und laufende gesellschaftsrechtliche Beratung

    Wir bereiten für Sie die erforderlichen Dokumente für Gesellschafterversammlungen oder Gesellschafterbeschlüsse vor und erstellen die notwendigen Verträge wie Gesellschaftervereinbarungen, Unternehmensverträge, Dienstverträge mit den Organen der Gesellschaft, Geschäftsordnungen für die Geschäftsführung, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, Kooperationsvereinbarungen etc.

    Ein weiterer Schwerpunkt ist die auch proaktive Beratung von Gesellschaftern und Geschäftsführer bei der Erstellung und Einhaltung von Compliance-Regeln zur Vermeidung von Haftungsrisiken. Beispiele sind die Meldungen zum Transparenzregister oder auch die Beratung im Zusammenhang mit D&O-Versicherungen.

    Gesellschaftsrechtliche Beratung in Krise und Insolvenz

    Auch im schwierigen Fahrwasser sind wir an Ihrer Seite. Geschäftsführerhaftung, Gesellschafterdarlehen, Kapitalerhaltung- und Umstrukturierungen: In Sanierung- und Insolvenz verfügt AHW-Die Unternehmerkanzlei über jahrzehntelange Erfahrung. Wir wissen, was sie als Unternehmer beachten müssen, worauf Banken Wert legen und wie Insolvenzverwalter vorgehen. Ein starker Partner auch in der Krise.

    Ihre Ansprechpartner bei der AHW

    Christoph Felten, LL.M. OEC.

    Partner | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Steuerberater | Zertifizierter Testamentsvollstrecker

    Dr. Sascha Horn

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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