Zurück zur Stechuhr? Neue Vorgaben für die Arbeitszeiterfassung…
06.12.22
Eigentlich ging es „nur“ um die Frage, ob einem Betriebsrat ein sog. Initiativrecht zur Einführung eines elektronischen Systems zur Arbeitszeiterfassung zusteht. Heraus kamen ein – in der Presse vermehrt – als „Paukenschlag“ bezeichneter Beschluss des in Erfurt beheimateten Bundesarbeitsgerichts (BAG) und die bange Frage, ob die Richter am höchsten deutschen Gericht für Arbeitsrechtsstreitigkeiten der Vertrauensarbeitszeit nun den Sargnagel verpasst hätten.
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