Insolvenzverschleppung
11.05.22
Durch einen bekannten Fall ist das Thema „Insolvenzverschleppung“ aktuell wieder stark in der Presse vertreten. Doch wann liegt überhaupt eine strafbare Insolvenzverschleppung vor?
Mit Insolvenzverschleppung wird die unterlassene Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens trotz Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bezeichnet. Die Strafbarkeit richtet sich nach § 15a InsO (Insolvenzordnung).
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