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Für Aufsehen sorgt ein Urteil des BGH zur Vorsatzanfechtung vom 06.05.2021 (IX ZR 72/20). Der BGH hatte in dem Urteil die tatbestandlichen Anforderungen für die Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO erhöht. Diese Anfechtungsvorschrift ist schon seit Jahren umstritten. Sie hat sich – vorangetrieben durch die Rechtsprechung des BGH in den letzten Jahren – zur Allzweckwaffe des Insolvenzverwalters zur Masseanreicherung entwickelt. Weiterlesen
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