Aktueller Handlungsbedarf für viele Gesellschaften – Das Transparenzregister wird zum Vollregister!
02.02.22
Für nahezu alle Gesellschaftsformen besteht aufgrund einer Änderung des Geldwäschegesetzes seit dem 01.08.2021 die Pflicht, ihren oder ihre wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister zu melden.
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