inflationsausgleich

Seit dem 26.10.2022 ist es soweit: Aufgrund des Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz können ArbeitgeberInnen ihren Beschäftigten zur Abmilderung weltweit steigender Verbraucherpreise einen steuer- und sozialversicherungsfreien Betrag bis zu 3.000,00 EUR gewähren. Weiterlesen