Grundsteuerreform – Handlungsbedarf für Grundstückseigentümer
06.07.22
In einem unserer früheren Beiträge haben wir bereits auf die anstehende Grundsteuerreform und die damit verbundene neue Grundsteuer hingewiesen, die zum 01. Januar 2025 in Kraft tritt und Grundstückseigentümer zum Handeln verpflichtet. Jeder Grundstückseigentümer muss im Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 eine Feststellungserklärung zur Grundsteuer abgeben.
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