grundsteuer

Die Abgabefrist für die Feststellungserklärung zur Grundsteuer soll vom 31. Oktober 2022 bis zum 31. Januar verlängert werden. Am Donnerstag den 13. Oktober trafen in Berlin die Finanzminister der Länder zur Finanzministerkonferenz zusammen. Auf dieser wurde in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium eine einmalige Fristverlängerung von drei Monaten zur Abgabe der für die Neuberechnung der Grundsteuerwerte benötigten Feststellungserklärungen beschlossen. „Das gibt den Steuerpflichtigen, den Finanzbehörden und den Steuerberatern Luft. Gegenwärtig gibt es auch andere Sorgen und Aufgaben, um die wir uns kümmern müssen.“ so Bundesfinanzminister Christian Lindner auf Twitter. Weiterlesen
holzhaus
In einem unserer früheren Beiträge haben wir bereits auf die anstehende Grundsteuerreform und die damit verbundene neue Grundsteuer hingewiesen, die zum 01. Januar 2025 in Kraft tritt und Grundstückseigentümer zum Handeln verpflichtet. Jeder Grundstückseigentümer muss im Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 eine Feststellungserklärung zur Grundsteuer abgeben. Weiterlesen
Haus
VermieterInnen, die im Jahr 2021 von erheblichen Mietausfällen betroffen waren, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Grundsteuererlass beantragen. Die gesetzliche Grundlage für die Beantragung bildet dabei das Grundsteuergesetz (GrStG). Die Frist gilt bis zum 31.03.2022. Erfahren Sie hier, was es zu beachten gilt. Weiterlesen
Sorry we are closed Schild
Wie Sie vielleicht den Medien entnommen haben, tritt zum 01. Januar 2025 die neue Grundsteuer in Kraft. Die Finanzämter werden Sie bereits in 2022 auffordern, eine Feststellungserklärung abzugeben. Deshalb müssen Sie als Besitzer:innen eines Grundstücks, eines Wohnungseigentums oder von land- und forstwirtschaftlicher Fläche jetzt handeln. Weiterlesen
Grundsteuerreform 2022