fortbildung

Eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) gibt Anlass zur Überprüfung formularmäßiger Rückzahlungsklauseln in Fortbildungsvereinbarungen. Der Fall: Eine Altenpflegerin nahm an einer vom Arbeitgeber finanzierten Weiterbildung zum „Fachtherapeut Wunde ICW“ teil. Sie wurde 18 Tage lang von der Arbeit freigestellt (Kosten: 2.160,00 Euro), der Kurs selbst kostete 1.930,00 Euro. Weiterlesen
Frau liest Vertrag