Rückzahlungsklauseln in Fortbildungsvereinbarungen bei Eigenkündigung müssen auf den Prüfstand!
20.06.22
Eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) gibt Anlass zur Überprüfung formularmäßiger Rückzahlungsklauseln in Fortbildungsvereinbarungen.
Der Fall:
Eine Altenpflegerin nahm an einer vom Arbeitgeber finanzierten Weiterbildung zum „Fachtherapeut Wunde ICW“ teil. Sie wurde 18 Tage lang von der Arbeit freigestellt (Kosten: 2.160,00 Euro), der Kurs selbst kostete 1.930,00 Euro.
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