Paketzusteller: Führt die Übernahme von Knöllchen zu Arbeitslohn?
01.04.17
Die Übernahme von Verwarnungsgeldern wegen Falschparkens durch einen Paketzustelldienst führt nach Meinung des Finanzgerichts Düsseldorf nicht zu Arbeitslohn. Sachverhalt Ein
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