Sie benötigen Unterstützung bei Ihrer Baulohnabrechnung?

Baulohnabrechnung

Mitunter werden die Lohnabrechnungen von den Betrieben, in denen sie anfallen, selbst übernommen. In nicht seltenen Fällen entscheiden sich Unternehmen jedoch, die Lohn- und Gehaltsabrechnungen auszulagern und diesen Aufgabenbereich an Fachexperten zu übertragen.

Insbesondere die Abrechnung von Baulöhnen birgt einige Besonderheiten, die die Lohnabrechnung diverser Gewerke spezieller macht als die der „normalen“ Lohnabrechnung. Daher empfiehlt sich hier ganz besonders die Auslagerung der monatlichen Lohnabrechnungen an einen Personenkreis mit entsprechender Fachexpertise und Erfahrung.

Warum sollten Sie Ihre Baulohnbuchhaltung der AHW überlassen?

Um der Komplexität der Baulohnbranche gerecht zu werden, übernehmen unsere Experten eine rechtssichere Abwicklung Ihrer Baulohnabrechnungen.

Dabei beraten wir Sie umfassend und transparent und sorgen dafür, dass Sie Ihre Baulohnabrechnung auslagern können. Dabei haben wir nicht nur die Baulohnbuchhaltung im Blick, sondern vereinen auch steuerliche sowie rechtliche Aspekte unter einem Dach, um die bestmögliche Beratung und Betreuung unserer Mandanten gewährleisten zu können.

Die Besonderheiten ergeben sich hier je nach Bau-Branche u.a. aus den witterungsbedingten Ausfallzeiten im sog. “Schlechtwetter-Zeitraum". Daraus resultieren die saisonale Kurzarbeit, die Führung von Arbeitszeitkonten, verpflichtende Beiträge zur besonderen Altersvorsorge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Baugewerbe, die korrekte Berechnung von Urlaubsentgelt und das entsprechende Meldewesen an die zuständigen Sozial- bzw. Urlaubskassen.

Welche Branchen gehören zum Baugewerbe?

Das Baugewerbe teilt sich lohnabrechnungstechnisch nochmal in Bauhaupt- und Baunebengewerbe auf.

Zum Bauhauptgewerbe gehören klassischerweise folgende Branchen mit folgendem Tätigkeitsgebiet:

  • Hoch- und Tiefbau
  • Straßen- und Eisenbahnbau
  • Stuckateurgewerbe
  • Gebäudetrocknung
  • Erdarbeiten

Unstrittig zum Baunebengewerbe gehören folgende Branchen:

  • Maler und Lackierer
  • Dachdecker
  • Gerüstbaubetriebe
  • Garten- und Landschaftsbau
  • Steinmetze

Vereinfacht lässt sich sagen, dass alle Betriebe, die ihre Arbeit fast ausschließlich draußen, also außerhalb einer Halle oder eines Gebäudes verrichten, hinsichtlich einer Zugehörigkeit zum Bauhaupt- oder Nebenhauptgewerbe geprüft werden sollte.

Die oben genannten Aufzählungen sind nicht abschließend und es sollte bezüglich der Zugehörigkeit stets eine Prüfung durch die SOKA-BAU erfolgen.

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    Klaus Esch

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