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  • 02. Mai 2022
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  • Rechtsberatung

Wie schütze ich mich vor dem Missbrauch der Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht kann dem Bevollmächtigten weitreichenden Entscheidungsspielraum einräumen. Sie tritt in Kraft, sobald derjenige, der sie erteilt hat, nicht mehr in der Lage ist, selbst Entscheidungen treffen zu können.

Risiken einer Vorsorgevollmacht

Für die handlungsunfähige Person bedeutet dies gleichzeitig – wortwörtlich – blind vertrauen zu müssen, denn sie ist nicht mehr in der Lage, die Entscheidungen des Bevollmächtigten kontrollieren zu können.

Dafür ist ein hohes Maß an Vertrauen an die Person des Bevollmächtigten erforderlich, wenn man den möglichen Umfang der Vorsorgevollmacht betrachtet und über die möglichen Missbrauchskonstellationen nachdenkt:

  • Abbuchungen vom Bankkonto
  • Abschiebung ins Pflegeheim
  • Ablehnung von Operationen
  • Kündigung der Wohnung
  • Verkauf von Besitz

Wie kann ein Missbrauch der Vorsorgevollmacht am ehesten verhindert werden?

Der Missbrauch lässt sich am ehesten verhindern, wenn Sie die richtige Person zu Ihrem Vorsorgebevollmächtigten machen. Dabei sollte diese Person eine sein, die Sie auf Ihrem bisherigen Lebensweg begleitet hat und der Sie zu 100 % vertrauen können.

Gibt es eine zusätzliche Kontrolle der bevollmächtigten Person ?

Grundsätzlich kann man einmal festhalten, dass es keine zusätzlichen Kontrollmöglichkeiten gibt, sobald die Vorsorgevollmacht erteilt wurde. Es gibt jedoch die Möglichkeit in der Vorsorgevollmacht selbst, einen sog. Kontrollierenden zu bestimmen, getreu dem Motto „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“. Dies müssen Sie jedoch bei der Erteilung der Vorsorgevollmacht ausdrücklich festhalten.

Weitere Möglichkeiten, um einen Missbrauch vorzubeugen

Um einem etwaigen Missbrauch entgegenzutreten, bietet es sich an, mehrere Personen gleichzeitig in die Vorsorgevollmacht einzusetzen.

Dies kann in der Form gestaltet werden, indem verschiedene Personen für verschiedene Aufgabenbereiche verantwortlich gemacht werden und somit die Entscheidungsmacht nicht nur bei einer Person liegt.

Mehrere Personen können auch für alle Aufgabenbereiche gleichermaßen verantwortlich gemacht werden. Das bedeutet, dass bei Entscheidung nur mehrheitlich entschieden werden kann.

Zudem haben Sie Möglichkeit, die Durchführung bestimmter Aufgaben bereits im Vorhinein festzulegen oder gar ganz auszuschließen.

Insbesondere sollten Sie darauf achten, dass die Vorsorgevollmacht sicher aufbewahrt ist und sie im Falle des Einsetzens komplikationslos aufgefunden werden kann.

Wie sollte ich mich bei einem Missbrauch verhalten?

Leider besteht auch die Möglichkeit, dass Sie der falschen Person vertraut haben. Sollte ein solch akuter Verdacht eines Missbrauchs bereits bestehen, so sollte dieser umgehend beim Gericht angezeigt werden.

Das zuständige Gericht wird dann den Fall prüfen und ggf. einen Mitarbeiter bestimmen, der eine Kontrollbetreuung durchführen wird. Dem zuständigen Sachbearbeiter würde ein Auskunftsrecht über die relevanten Unterlagen eingeräumt werden. Im Falle eines Missbrauchs könnte somit die Vorsorgevollmacht widerrufen werden.

Angesichts der Missbrauchsgefahr ist es ratsam, uns als spezialisierte Rechtsanwälte heranzuziehen, wenn es um die Erstellung einer Vorsorgevollmacht geht und sich umfassend beraten zu lassen. Gemeinsam unterstützen wir Sie bei der Erstellung der Vorsorgevollmacht und zeigen Ihnen, wie Sie die Klippen der Missbrauchsgefahr umschiffen können.

Um der Missbrauchsfalle der Vorsorgevollmacht zu entgehen, wenden Sie sich gerne an unser AHW-Team. Wir beraten Sie gerne zum Thema Vorsorgevollmacht!

Gerne ist für Sie Herr Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater Christoph Felten, LL.M. OEC. da.

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    Christoph Felten, LL.M. OEC.

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