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  • 10. November 2021
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Vom Verwahrentgelt zur Jahresendgebühr – was Sie als Bankkunde wissen müssen

In Folge der andauernden Niedrigzinsphase haben Geschäftsbanken schon seit einiger Zeit ihre Vergütungsmodelle angepasst und verlangen nunmehr Negativ- oder Strafzinsen, sogenannte „Verwahrentgelte“, für auf Bankkonten befindliche Einlagen ihrer Kunden. Die Handhabung ist bei nahezu jeder Bank unterschiedlich hinsichtlich der Zinskonditionen und der Höhe, ab welcher Verwahrentgelte anfallen. Einige wenige Banken (häufig Direktbanken) berechnen überhaupt keine Verwahrentgelte. Die Ermittlung erfolgt hierbei tagesgenau auf Basis der tatsächlich unterjährig auf den Bankkonten befindlichen Einlagen. Üblicherweise werden 0,5% oder mehr in Rechnung gestellt.

Argumentiert wird, dass Banken für ihre Einlagen bei der Europäischen Zentralbank (EZB) ebenfalls entsprechende Zinsen zahlen müssen. Unerwähnt bleibt dabei jedoch, dass Geschäftsbanken die Einlagen ihrer Kunden nur zu einem geringen Teil bei der EZB „parken“, sondern sie vielmehr größtenteils zu deutlich höheren Konditionen darlehensweise an ihre Kunden weiterreichen.

In Bankenkreisen ist seit wenigen Tagen nun neben den oben beschriebenen Verwahrentgelten eine neue, zusätzliche Form der Vergütung, die sogenannte Jahresendgebühr, im Gespräch. Diese Gebühr soll nach ersten Informationen aus Bankenkreisen für die zum Stichtag 31.12. auf den Bankkonten befindlichen Einlagen der Kunden erhoben werden. Sie wird mit einem bestimmten Prozentsatz der Einlage für ein ganzes Jahr berechnet.

Beispiel

Ein Kunde hat zum 31.12. eines Jahres auf seinem Konto eine Einlage von € 100.000,00. Bei einem angenommenen Zinssatz von 0,5% zahlt er der Bank dafür eine Jahresendgebühr von € 500,00.  

Sofern der Kunde seine Einlage vor dem 31.12. auf € 0 reduziert, zahlt er keine Jahresendgebühr.

Bislang haben nur wenige Kreditinstitute ihre Kunden über die zusätzliche Gebühr in Kenntnis gesetzt. Nach uns vorliegenden Informationen soll die Kommunikation an die Kunden in den nächsten Tagen und Wochen, teilweise in persönlichen Gesprächen, erfolgen.

Sollten Sie aufgrund der neuen Gebühren für ihre Bankeinlage über alternative Anlageformen nachdenken, raten wir Ihnen, zeitnah aktiv in Kontakt mit Ihrer oder einer anderen Geschäftsbank zu treten. Sofern Sie hierbei unsere Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen für Ihre Fragen und Wünsche gerne zur Verfügung.

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