Unsere nächste Veranstaltung

Zur Zeit finden keine Veranstaltungen statt

  • 02. Oktober 2020
  • Corona-News
  • Neuigkeiten

Organisation von Veranstaltungen unter Einhaltung der Corona-Schutzverordnung

Die Wintermonate stehen vor der Tür und somit auch die lang befürchtete zweite Corona-Welle. Wegen des Anstiegs der 7-Tage-Inzidenzzahlen auf der ganzen Welt hat die Bundesregierung nun Ende September eine weitere Anpassung der Corona-Schutzverordnungen beschlossen. Hiermit will man vor allem ein verbindliches Regelwerk schaffen, mit dem flexibel auf regionale Ausbrüche des Virus reagiert werden kann. Nur so scheint ein erneuter bundesweiter Lockdown wie im Frühjahr vermieden werden zu können. Bei der allgemeinen und verständlichen Diskussion um die geplante Absage von Weihnachtsmärkten und Karneval im gesamten Bundesland wird leider zu oft vergessen, dass die Gesetzgebung im Grunde nicht mit einem pauschalen Verbot sämtlicher Veranstaltungen auf Gefährdungslagen reagieren, sondern vielmehr Rahmenbedingungen schaffen möchte, die – angepasst an die aktuelle Lage – regional Versammlungen und gesellschaftliche Zusammenkünfte ermöglichen.

Mut zur Präsenz!

Aus unserem Mandantenkreis heraus haben wir in den letzten Monaten oft die Rückmeldung bekommen, dass das Risiko einer Präsenzveranstaltung gescheut wird und Verwirrung zu den unterschiedlichen Vorgaben herrscht. Wir als AHW möchten daher unsere Erfahrungswerte bei der Organisation solcher Präsenzveranstaltungen mit Ihnen teilen und stellen Ihnen gemäß der neuen Richtlinien vom 01.10.2020 eine Checkliste zur Verfügung, mit der Sie Ihre  Veranstaltungen planen und durchführen können.

Bei Rückfragen zum Thema „Organisation von Präsenzveranstaltungen“ helfen wir Ihnen gerne.

Download: Checkliste für die Veranstaltungsplanung während Corona

Aktuelles