Digitales Unternehmerfrühstück: “Gastronomen Opjepass!” | in Kooperation mit Sparkasse KölnBonn

28.04.2022
Abgelaufene Events
8:30 - 10:30
Online-Seminar

In kaum einer anderen Branche zeigt sich die zunehmende staatliche Reglementierung so wie im Hotel- und Gaststättengewerbe. Hier gilt es nämlich, die Vorgaben eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags zu beachten. Im Falle einer Nichteinhaltung dieser „Spielregeln“ drohen hohe, oftmals existenzvernichtende Nachforderungen der Deutschen Rentenversicherung. Daneben fällt das Risiko arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen mit Mitarbeitenden kaum ins Gewicht. Erschwerend kommt hinzu, dass der Inhalt der tariflichen Regelungen mit Wirkung zum 1. Mai 2022 aus Arbeitgebersicht erheblich verschärft wird. Die Gewerkschaft NGG rühmt sich bereits damit, dass ein „Turbo Tarif“ geschaffen worden sei und dass sich der „niedrigste Stundenlohn im Tarif auf 12,50 Euro“ belaufe. Ungeachtet der Frage, ob diese Verlautbarungen in einer solchen Allgemeinheit zutreffend sind, soll es nicht unerwähnt bleiben, dass auch die „neuen“ tariflichen Regelungen zahlreiche arbeitgeberfreundliche Gestaltungen zulassen.

In dem Vortrag „Gastronomen Opjepass!“ erläutern wir Ihnen anschaulich den Inhalt der tariflichen Regelungen und zeigen Ihnen auf, welche Fallstricke es bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und deren praktischen Umsetzung in Hotel-, Gastronomie- und Cateringunternehmen zu beachten gilt. Schließlich lassen sich unliebsame Überraschungen in Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung meist ohne finanziellen Mehraufwand und ohne Änderung der betrieblichen Abläufe in Ihrem Unternehmen verhindern.

Zur Anmeldung:

Digitales Unternehmerfrühstück (skbn.de)

Ihr Referent der AHW

Teilen