Digitales Unternehmerfrühstück der Sparkasse KölnBonn zum Thema Mindestlohn und geringfügige Beschäftigung

19.10.2022
Abgelaufene Events
8:30
Online-Webinar

Im Juni 2022 zählte die Bundesagentur für Arbeit rund 7,35 Millionen geringfügig entlohnte Beschäftigte. Der 450,00-EURO-Job, auch unter der Bezeichnung „Minijob“ bekannt, ist nach wie vor ein beliebtes Instrument in der Personalpraxis, Tendenz weiter steigend.

Flexible Einsatzmöglichkeiten, geringer bürokratischer Aufwand, niedrigschwelliger Zugang zu Zuverdienst und/oder beruflichen Erfahrungen – alles ganz einfach, sollte man meinen.

Allerdings: In fast jeder Betriebsprüfung zählen geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ebenso zu den Top-Prüfungsschwerpunkten der Deutschen Rentenversicherung wie der gesetzliche Mindestlohn.

Tatsächlich lauern im Umgang mit beiden Themenfeldern zahlreiche arbeits- und vor allem sozialversicherungsrechtliche Fallstricke.

Im Rahmen unseres Vortrags „Mindestlohn und geringfügige Beschäftigung. Aktuelle Hingucker in der Personalpraxis – neue Minijob-Regeln ab 01.10.2022!“ wollen wir mit Ihnen einen vertieften Blick hierauf sowie auf Lösungs- und Gestaltungsmöglichkeiten werfen.

Anlass dazu gibt nicht zuletzt ein nahendes Datum: Zum 01.10.2022 tritt das „Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 30. Juni 2022“ in Kraft. Es gilt dann ein Mindestlohn von 12,00 EURO brutto pro Stunde.

Zugleich werden bedeutsame Änderungen im Sozialgesetzbuch IV wirksam. An die Stelle der zuletzt starren 450-EURO-Minijobgrenze tritt in Zukunft eine Formel, mit der die Geringfügigkeitsgrenze flexibel zu berechnen ist. Aus 450,00 EURO werden zum 01.10.2022 so zunächst 520,00 EURO.

Was bedeutet das für die konkrete Personalpraxis, gerade für das Jahr 2022? Wie ist die Rechtslage bei Überschreitungen der neuen Jahresverdienstgrenze?

In unserem Vortrag geben wir Antworten auf diese und andere Fragen, die sich aus den neuen Minijob-Regeln im Zusammenwirken mit der Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns ergeben – aus der Praxis, für die Praxis.

 

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Ihr Referent der AHW

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