Dauerbrenner Sozialversicherungspflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers, Lösungsansätze an der Schnittstelle zwischen Sozialrecht & Gesellschaftsrecht

27.04.2023
9:00 - 11:00
AHW Unternehmerkanzlei
AHW Unternehmerkanzlei, Wankelstraße 9, 50996 Köln

Die Deutsche Rentenversicherung hat den Status von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern seit einiger Zeit zum zwingenden Prüfungsfeld in der Betriebsprüfung erklärt. Gestützt auf eine Reihe von Entscheidungen des Bundessozialgerichts kommt es dabei vermehrt dazu, dass Gesellschafter-Geschäftsführer als abhängig Beschäftigte angesehen werden – mit erheblichen finanziellen Konsequenzen in Form von Beitragsnachzahlungen, evtl. sogar mit Säumniszuschlägen. 

Nach wie vor gibt es aber Gestaltungsspielraum. 

Worin der besteht und welche wesentlichen Leitlinien es bei gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen (sei es die Neugründung einer GmbH, sei es die Veränderung der Kapitalanteile) rund um den Gesellschafter-Geschäftsführer zu beachten gilt, das werden wir Ihnen im Rahmen eines AHW-Unternehmerfrühstücks anschaulich und praxisnah darstellen. 

Seien Sie gerne unser Gast und sichern sich frühzeitig ein Ticket. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.  

Ihre Referenten bei der AHW

Kai-Jens Egerlandt, LL.M.

Partner | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht | Zertifizierter Sanierungsberater

+49 2236 3982-95
kai.egerlandt@ahw-unternehmerkanzlei.de

Matthias Ecks

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht

+49 2236 3982-904
matthias.ecks@ahw-unternehmerkanzlei.de

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Unternehmerfrühstück am 27.04.2023
Verfügbar Tickets: 25
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