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  • 24. September 2024
  • Allgemein

Unternehmer aufgepasst – Die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt

Ab November 2024 gibt es in Deutschland eine wichtige Neuerung für alle Unternehmer und Selbstständigen: Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Diese neue Nummer sorgt dafür, dass alle wirtschaftlich Tätigen bei steuerlichen Angelegenheiten eindeutig identifiziert werden können. Doch was bedeutet das genau? 

 

Was ist die W-IdNr.? 

Jeder wirtschaftlich Tätige erhält automatisch eine W-IdNr. vom Bundeszentralamt für Steuern zur eindeutigen Identifizierung in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren. Sie dient als dauerhaftes Identifizierungsmerkmal und wird auch als bundesweite Wirtschaftsnummer genutzt, um elektronische Datenverarbeitung effizienter und registerübergreifend zu gestalten. 

 

Was ist die W-IdNr. nicht? 

Sie ist nicht die Steuernummer: 

Die Steuernummer bleibt auch nach Einführung der W-IdNr. bestehen und wird weiterhin auf steuerlichen Vordrucken verwendet. Elektronische Steuerformulare werden schrittweise um die W-IdNr. ergänzt, jedoch ist deren Angabe bis zum 31. Dezember 2026 nicht verpflichtend.  

Sie löst auch nicht die  USt-IdNr. ab: 

Die W-IdNr. entspricht zwar im Wesentlichen der USt-IdNr. Sie ersetzt aber die USt-IdNr. nicht, welche weiterhin für innergemeinschaftliche Geschäfte genutzt wird.  

Sie entspricht auch nicht der Steuer-ID.: 

Die Steuer-ID bleibt für natürliche Personen bestehen, während die W-IdNr. nur bei wirtschaftlicher Tätigkeit vergeben wird. 

Sie entspricht aber auch der bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer: 

Die W-IdNr. dient auch als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer gemäß dem Unternehmensbasisdatenregister. Dieses befindet sich momentan im Aufbau. Es gibt aber keinen genauen “Fahrplan” für die Einführung.  

 

Wie ist die W-IdNr. aufgebaut? 

Die W-IdNr. setzt sich aus „DE“ und neun Ziffern zusammen, gefolgt von einem fortlaufenden Unterscheidungsmerkmal (z.B. 00001), das für jede wirtschaftliche Tätigkeit zugeteilt wird. Diese Nummer ist mit der jeweiligen Steuernummer des Betriebs oder der Betriebsstätte beim zuständigen Finanzamt verknüpft. Ein Beispiel für eine W-IdNr. wäre: DE123456789-00001. In der W-IdNr. sind keine persönlichen oder betrieblichen Daten enthalten. 

In der ersten Stufe erhalten wirtschaftlich Tätige, die zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet sind oder Kleinunternehmer nach § 19 UStG (also diejenigen die bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben), ab voraussichtlich November 2024 eine W-IdNr. mit dem Unterscheidungsmerkmal 00001. Deren W-IdNr. wird sich aus der ihres jetzigen USt-IdNr. mit dem Zusatz “-00001” sein. 

 

Wer erhält die W-IdNr.? 

Die Vergabe der W-IdNr. erfolgt in mehreren Phasen: 

  1. Unternehmer mit USt-IdNr. erhalten keine Mitteilung, da die W-IDNr. der USt-IdNr. mit dem Zusatz „-00001“ entspricht. Eine öffentliche Mitteilung über die Verwendung der USt-IdNr. als W-IdNr. wird im Bundessteuerblatt bekannt gegeben.
  2. Alle übrigen Unternehmer erhalten ihre W-IdNr. ab dem 3. Quartal 2025 über ELSTER oder ihren Empfangsbevollmächtigten (bsplw. ihren Steuerberater).
  3. Solltest Du mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, erhältst Du ab 2026 eine zusätzliche Unterscheidungsnummer.

 

Wofür benötigst Du die W-IdNr.? 

Künftig wird die W-IdNr. bei allen Anträgen und Erklärungen an das Finanzamt erforderlich sein. Dies erleichtert Deine eindeutige Identifizierung und sorgt für eine effizientere Bearbeitung Deiner steuerlichen Angelegenheiten. Aber keine Sorge: Es gibt großzügige Übergangsfristen, damit Du ausreichend Zeit hast, Dich auf die neue Regelung einzustellen. 

 

Weniger Bürokratie, mehr Effizienz  

Wir bei der AHW sind der Meinung, dass die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz und Effizienz im Besteuerungsverfahren ist. Sie wird zudem dazu beitragen, Bürokratie abzubauen und die Digitalisierung der Verwaltung voranzutreiben. 

Hast Du noch Fragen zur neuen W-IdNr.? Unsere AHW Ansprechpartner und Experten für das Thema, Christoph Felten und Marc-Philipp Antoine helfen Dir gerne weiter. 

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    Ansprechpartner

    Christoph Felten, LL.M. OEC.

    Partner | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Steuerberater | Zertifizierter Testamentsvollstrecker

    +49 2236 3982-98
    christoph.felten@ahw-unternehmerkanzlei.de

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