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  • 23. September 2020
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Überbrückungshilfe wird verlängert & Zugang vereinfacht

Ende August hatte der Koalitionsausschuss eine Verlängerung der Überbrückungshilfe des Bundes beschlossen. Das Zuschussprogramm für mittelständische Unternehmen, welches ursprünglich nur bis August angelegt worden war, soll nun bis zum Ende des Jahres weiterlaufen. Ziel war und ist es, den Kostendruck für Unternehmen, welcher sich zu einem großen Teil aus den betrieblichen Fixkosten ergibt, zu lindern und die Geschäftsfortführung sicherzustellen.

Die Höhe der Erstattungen aus der Überbrückungshilfe richtet sich nach Höhe der Betriebskosten und den Ausmaßen der Corona-bedingten Umsatzrückgänge. Je nach Höhe des Umsatzeinbruches konnten bereits für die Monate Juli bis August bis zu 150.000 Euro Betriebskostenzuschüsse beantragt werden (wir berichteten). Zur Darstellung der finanziellen Einbußen wurde ein Vergleich der Umsätze April und Mai 2020 zu den Vorjahresmonaten herangezogen. Gleichzeitig mussten anhaltende Einnahmeverluste von mindestens 40% für die Folgemonate Juli bis August prognostiziert werden.

Einige dieser Voraussetzungen wurden jetzt im Sinne der Unternehmen angepasst:

  • Obwohl die Überbrückungshilfe bis Dezember ausgezahlt wird, werden weiterhin die Monate April bis August 2020 bzw. April bis August 2019 zum Vergleich herangezogen.
  • Die Zuschussgrenze von 15.000 Euro pro Monat für Unternehmen bis zu 10 VZÄ wird gestrichen. Alle Unternehmen können nun mit bis zu 50.000 € pro Monat unterstützt werden.
  • Die Überbrückungshilfe kann jetzt beantragt werden, wenn im Durchschnitt bereits 30% Einnahmeverluste im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahresmonaten vorliegen oder 50% Einnahmeverluste in nur zwei aufeinanderfolgenden Monaten im selbigen Vergleichszeitraum zu verzeichnen waren.
  • Die Fördersätze werden erhöht, künftig greifen folgende Regelungen:
    • 90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch (bisher 80% der Fixkosten),
    • 60% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70% (bisher 50% der Fixkosten) und
    • 40% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30% (bisher bei mehr als 40% Umsatzeinbruch).

Das Zuschussvolumen kann sich verdoppeln – wenige Unternehmen nutzen das Angebot

Fest steht, dass sich das potentielle Zuschussvolumen mit der Verlängerung des Unterstützungsprogramms von vier auf nunmehr acht Monate verdoppelt. Dies kann sich gerade für die besonders hart getroffenen Unternehmen aus dem Veranstaltungs- und Eventgewerbe als wahrer Segen erweisen.

Deshalb erscheint es im ersten Augenblick verwunderlich, dass laut Presseberichten noch nicht einmal 1% der 24,6 Milliarden Euro umfassenden Fördertöpfe von mittelständischen Unternehmen abgerufen worden sind. Viele Experten begründeten die zögerliche Reaktion der Wirtschaft mit den hohen Hürden, die mit der Antragstellung verbunden waren. Ein Großteil der Unternehmen konnte ab April über den Zeitraum von einem Quartal keine Umsatzeinbußen von 40% und mehr nachweisen. Außerdem haben viele Mittelständler den Dokumentations- und Budgetierungsaufwand gescheut; hinzu kommt, dass Anträge nur durch Steuerberater gestellt werden konnten. Einigen war dabei nicht bewusst, dass das Steuerberatungshonorar auch zu den förderfähigen Betriebskosten zählt – auch wenn der Unternehmer hier zunächst in Vorleistung gehen muss. Einige dieser Parameter wurden jetzt zu Gunsten der Unternehmen angepasst.

Deshalb halten wir die Überbrückungshilfe nach wie vor für ein wichtiges Instrument der Liquiditätsmittelbeschaffung und empfehlen daher, dass besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen im jedem Fall von der Verlängerung des Programms Gebrauch machen sollten.

Melden Sie sich bei uns, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen. Wir unterstützen Sie gerne dabei, einen Weg aus der Krise zu finden.

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