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  • 26. Juni 2020
  • Corona-News

NRW-Überbrückungshilfe beinhaltet 1.000 Euro Lebenshaltungskostenpauschale

Trotz diverser Lockerungen der Kontaktbeschränkungen und dem Wiederaufleben des gesellschaftlichen Miteinanders, verzeichnen viele Unternehmen in Deutschland weiterhin erhebliche Umsatzeinbußen aufgrund der Corona-Pandemie. Deshalb hat die Bundesregierung nach Ablauf des ersten finanziellen Unterstützungsprogramms für Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmen  – die sogenannte Soforthilfe – ab Anfang Juni durch das zweite Hilfsprogramm – die Überbrückungshilfe – ersetzt. Die Zuschüsse werden bis planmäßig Ende August 2020 an Betroffene ausgezahlt, die Umsatzeinbrüche von mindestens 60 Prozent in den Monaten April und Mai 2020 im Vergleich zum Vorjahr aufweisen können (wir berichteten bereits).

Die Überbrückungshilfe ist Teil eines weitere Maßnahmen umfassenden bundesweiten Konjunkturpakets, welches gestern von der Landesregierung in Düsseldorf im Rahmen des vorgestellten Nordrhein-Westfalen-Programms deutlich aufgewertet wurde: Ursprünglich waren für Nordrhein-Westfalen vom Bund Hilfsmittel über 3,2 Mrd. Euro aus dem Konjunkturpaket vorgesehen, welches jetzt durch Landesmittel auf 8,9 Mrd. Euro aufgestockt worden ist.

Während wesentliche Teile des Nordrhein-Westfalen-Programms in die medizinische (2,9 Mrd. Euro) und kommunale Infrastruktur (3,9 Mrd. Euro) fließen, so entfällt auch ein nennenswerter Anteil (1,3 Mrd. Euro) auf die Ergänzung von Kernpunkten, die auch im Konjunkturpaket erfasst sind: So wird die Überbrückungshilfe für Solo-Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen um 300 Millionen Euro aufgebessert.

Was für Kleinunternehmer aus NRW besonders erfreulich ist: Wie schon bei der Soforthilfe weicht das Land von den Vorgaben des Bundes ab und stellt die Mittel aus der Überbrückungshilfe für den Förderzeitraum von drei Monaten auch zur Abdeckung der eigenen Lebenshaltungskosten – bis maximal 1.000 € pro Monat – zur Verfügung.

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