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  • 15. April 2021
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Interessante Neuigkeiten zur Überbrückungshilfe III – es wird nachgebessert!

Für die Zeit seit dem 1.11.2020 gibt es für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen die Überbrückungshilfe III. Diese ist zunächst bis zum 30. Juni 2021 beschränkt, wobei es bereits Aussagen aus der Politik gibt, dass eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2021 möglich ist.
Auch wenn die Überbrückungshilfe III gegenüber den früheren Programmen deutlich verbessert wurde, gab und gibt es immer noch heftige Kritik seitens der Wirtschaft. Daher haben die Bundesministerien für Wirtschaft und Finanzen das Hilfsprogramm nochmals nachgebessert. Noch können die Hilfen zu den geänderten Konditionen allerdings nicht beantragt werden. Folgendes ist beschlossen worden:

 

Einführung eines neuen Eigenkapitalzuschusses

Unternehmen, die im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 in mindestens 3 Monaten Umsatzrückgänge in Höhe von 50% oder mehr erlitten haben, erhalten einen Aufstockungsbetrag zur Überbrückungshilfe III.
Basis sind allerdings nur bestimmte Kostenpositionen aus dem Antrag auf Überbrückungshilfe (nämlich die Positionen 1 bis 11) für den jeweiligen Monat. Im 3. Monat des mindestens 50 prozentigen Umsatzrückgangs beträgt dieser Aufschlag 20% dieser Fixkostenpositionen, im 4. Monat dann 35% und ab dem 5. Monat 40%.

Ein Beispiel:
Ein Unternehmen erleidet in den Monaten Januar bis Mai 2021 einen Umsatzeinbruch von je 55%. Das Unternehmen hat jeden Monat 10.000 Euro betriebliche Fixkosten aus Mietverpflichtungen, Zinsaufwendungen und Ausgaben für Elektrizität, Wasser und Heizung. Es beantragt daher die Überbrückungshilfe III und erhält eine reguläre Förderung in Höhe von jeweils 6.000 Euro für Januar, Februar und März (60% von 10.000 Euro). Für den Monat März erhält es zudem einen Eigenkapitalzuschuss in Höhe von 1.500 Euro (25% von 6.000 Euro).

Im April 2021 beträgt der Eigenkapitalzuschuss unseres Beispielunternehmens 2.100 Euro (35% von 6.000 Euro) und im Mai 2021 dann 2.400 Euro (40% von 6.000 Euro).

 

Und es sind weitere Verbesserungen der Überbrückungshilfe III geplant:

  • Erhöhung der Fixkostenerstattung auf bis zu 100 Prozent für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70% erleiden. Bisher lag die Erstattung dieser Kosten bei
    bis zu 90%.
  • Erweiterung der Sonderabschreibungsmöglichkeiten auf Saisonware für Hersteller und Großhändler. Bislang waren im Wesentlichen nur Einzelhändler berechtigt. 
  • Einführung einer „Anschubhilfe“ für Unternehmen der Veranstaltungs- und Reisewirtschaft für jeden Fördermonat in Höhe von 20% der Lohnsumme für den entsprechenden Referenzmonat 2019 zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale. Die maximale Gesamtförderhöhe dieser Anschubhilfe beträgt 2 Mio Euro.
  • Geltendmachung zusätzlicher Ausfall- und Vorbereitungskosten der Veranstaltungs- und Kulturbranche für bis zu 12 Monate vor Beginn des geplanten Veranstaltungsdatums.
  • Antragsberechtigungen für junge Unternehmen bis zum Gründungsdatum 31. Oktober 2020. Bisher konnten nur Unternehmen, die bis zum 30. April 2020 gegründet waren, einen Antrag stellen.
  • Neues Wahlrecht für Soloselbständige: dieses gilt sowohl für Soloselbständige mit Einnahmen ausschließlich aus freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten als auch für Soloselbständige, die Gesellschafter von Personengesellschaften sind: Sie können einen Antrag auf Neustarthilfe entweder über einen prüfenden Dritten oder als Direktantrag stellen (die Antragstellung auf Neustarthilfe über prüfende Dritte ist damit nur noch für Kapitalgesellschaften verpflichtend).
  • Nachträgliches Wahlrecht für Unternehmen und Soloselbstständige zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung. So kann die im Einzelfall günstigste Hilfe aufgrund des unsicheren Verlaufs der ökonomischen Entwicklung nachträglich bestimmt werden.

Wir informieren Sie und stellen gern die entsprechenden Anträge für Sie, sobald eine der Verbesserungen möglich ist und für Sie in Frage kommt.
Sollten Sie weitere Fragen zu dem Thema haben, rufen Sie gern Ihre Berater der AHW an – wir helfen und unterstützen Sie gerne.

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