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  • 30. April 2021
  • Corona-News
  • Neuigkeiten

Corona-KfW-Überbrückungskredite – hier tut sich was!

In den vergangenen Wochen und Monaten haben wir Sie regelmäßig über Änderungen bei den Corona-Zuschussprogrammen (z.B. Überbrückungshilfen) informiert. Darüber ist etwas in den Hintergrund gerückt, dass es nach wie vor die Kreditprogramme der KfW gibt. Und auch hier – konkret beim KfW-Schnellkredit – gibt es Verbesserungen, die wir gern mit Ihnen teilen möchten.

Was ist der KfW-Schnellkredit?

Im Zuge der Maßnahmen zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hat die KfW den sogenannten Schnellkredit entwickelt. Das Besondere an diesem Kredit ist nach wie vor, dass der Bund eine 100-prozentige Haftung übernimmt und die Hausbank, die den Kredit für Sie bei der KfW beantragen muss, keine Risikoprüfung vorzunehmen hat. Im Gegenzug ist der Zinssatz mit 3% gegenüber anderen Kreditprogrammen etwas höher.

Was hat sich geändert?

Bereits zu Beginn des Jahres wurde die notwendige Anzahl der Beschäftigten von 10 Vollzeitäquivalenten, die nötig waren, um den Schnellkredit überhaupt beantragen zu können, abgeschafft. Seither ist die Anzahl der Mitarbeitenden lediglich für die maximale Kredithöhe ausschlaggebend.

Diese maximalen Kreditbeträge wurden nun erhöht:

Anzahl der Beschäftigten (31.12.2019) Kredithöchstbetrag bisher Kredithöchstbetrag neu
Bis einschl. 10 300.000 675.000
Mehr als 10 bis einschl. 50 500.000 1.125.000
Mehr als 50 800.000 1.800.000

Nicht geändert hat sich, dass der Kredit in jedem Fall auf 25% des Jahresumsatzes 2019 gedeckelt ist. Unternehmen, die bisher die maximalen Höchstbeträge aufgrund dieser Deckelung schon nicht ausschöpfen konnten, können von den Erhöhungen nicht profitieren.

WICHTIG:

Auch wenn die Hausbank keine Risikoprüfung vornehmen muss, wird geprüft, ob das antragstellende Unternehmen das Geld auch tatsächlich benötigt. Der KfW-Schnellkredit darf für Investitionen und laufende Kosten verwendet werden, nicht jedoch zur bloßen Liquiditätsvorsorge. Der Nachweis zur geplanten Mittelverwendung gelingt in der Regel durch Vorlage eines entsprechenden Liquiditätsplanes über den Zeitraum der kommenden 24 Monate.

Nachfolgend haben wir die Fakten zum KfW-Schnellkredit für Sie zusammengestellt:

  • Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
  • Voraussetzung: Sie haben im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt (bzw. seit Sie am Markt aktiv sind, falls der Zeitraum kürzer ist)
  • für alle Unternehmen, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
  • 100 % Risikoübernahme durch die KfW
  • die KfW verlangt von der Hausbank keine Risikoprüfung
  • Maximaler Kreditbetrag: bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019 pro Unternehmensgruppe
    • Maximal 675.000 Euro pro Unternehmensgruppe bis einschließlich 10 Beschäftigte beim antragstellenden Unternehmen
    • Maximal 1.125.000 Euro pro Unternehmensgruppe mit mehr als 10 bis einschließlich 50 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen
    • Maximal 1.800.000 Euro pro Unternehmensgruppe mit mehr als 50 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen
  • Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung, 2 Jahre keine Tilgung
  • Zinssatz 3%
  • Die Rückzahlung kann jederzeit ohne die Zahlung von Vorfälligkeitszinsen erfolgen

Kann der KfW-Schnellkredit mit anderen KfW-Krediten kombiniert werden?

Auch hier gibt es etwas Neues: Während bisher jegliche Kombination des KfW-Schnellkredits mit anderen Programmen, insbesondere dem KfW-Unternehmerkredit, ausgeschlossen war, kann der KfW-Schnellkredit bis zur Ausschöpfung der Höchstbeträge nun mit dem KfW-Unternehmerkredit kombiniert werden – jedenfalls, wenn es sich um einen KfW-Unternehmerkredit aus dem Jahr 2020 handelt.

Beispiel:

Die A-GmbH hat im Jahr 2020 einen KfW-Unternehmerkredit in Höhe von EUR 500.000 in Anspruch genommen. Sie beschäftigte am 31.12.2019 15 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente) und erzielte in 2019 einen Jahresumsatz in Höhe von EUR 10.000.000.

Lösung:

Die A-GmbH kann grundsätzlich einen KfW-Schnellkredit in Höhe von EUR 1.125.000 in Anspruch nehmen (mehr als 10, aber weniger als 50 Mitarbeitende). Die Deckelung auf 25% des Umsatzes aus 2019 kommt nicht zum Tragen.

Bisher war der KfW-Schnellkredit ausgeschlossen, da die A-GmbH bereits einen KfW-Unternehmerkredit erhalten hat. Neu ist, dass die A-GmbH einen KfW- Schnellkredit in Höhe des verbleibenden Restbetrags von EUR 625.000 (EUR 1.125.000 abzgl. erhaltener Unternehmerkredit iHv EUR 500.000) erhalten kann.

Abwandlung:

Wie zuvor, nur dass die A-GmbH in 2019 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 3.000.000 erzielt hat.

Lösung:

Wieder kann die A-GmbH einen KfW-Schnellkredit in Höhe von max. EUR 1.125.000 erhalten. Diesmal greift allerdings die Deckelung auf 25% der Umsätze in 2019, also auf EUR 750.000. Unter Berücksichtigung des bereits erhaltenen KfW-Unternehmerkredits in Höhe von EUR 500.000 kann die A-GmbH also noch einen KfW-Schnellkredit in Höhe von EUR 250.000 erhalten.

Praxishinweis:

Nach wie vor ist ein direkter Antrag bei der KfW nicht möglich. Dieser hat über die Hausbank zu erfolgen. Hat ein Unternehmen bereits einen KfW-Schnellkredit oder einen KfW-Unternehmerkredit erhalten, muss ein nun zu stellender weiterer Kreditantrag zwingend durch dieselbe Bank erfolgen.

Die coronabedingten KfW-Programme sind bis zum 31.12.2021 befristet.

Für Rückfragen zu Ihrer persönlichen Situation steht Ihnen das Team der AHW gern zur Verfügung – gemeinsam möchten Ihre Welt ein wenig besser machen!

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