Krankenversicherungsbeiträge auf Gewinn aus einer Betriebsaufgabe?
Durch Aufdeckung der stillen Reserven kommt es zu einem Vermögenszuwachs im Privatvermögen. Jedenfalls soweit der Gewinn bei einer Betriebsaufgabe der Besteuerung unterliegt, ist er auch eine Einnahme, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden kann, so das Landessozialgericht.
Der ehemalige Unternehmer möchte sich mit dieser Entscheidung aber nicht zufrieden geben und hat Revision eingelegt, die beim Bundessozialgericht anhängig ist.
Praxishinweis: Ob die Revision erfolgreich sein wird, muss zumindest bezweifelt werden. Zudem ist die Rechtsfrage nur relevant, wenn die in der Krankenversicherung maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze noch nicht mit dem laufenden Gewinn erreicht wurde.