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  • 28. Mai 2020
  • Corona-News

Kommentar: Beratungskostenzuschuss (4.000 Euro) – Vor dem Aus?

Wie wir Sie bereits informiert haben, fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Beratungsleistungen zur Überwindung der Corona-Krise in Höhe von bis zu 4.000 Euro. Nachdem das Programm nun einige Woche läuft, stellt sich in Beraterkreisen Ernüchterung ein: Die Hürden zur Bewilligung sind relativ hoch und der Verdacht, dass ähnlich wie bei der Soforthilfe Zuschüsse von unseriösen Antragstellern missbraucht werden, führen nun zu einer wahrscheinlichen Einstellung des Fördermittels. Die aktuelle Entwicklung haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst:

Einer der Probleme des Zuschusses ist, dass das Genehmigungsverfahren vergleichsweise aufwendig ist: Erst nach Erteilung einer schriftlichen unverbindlichen Inaussichtstellung darf mit der Beratung begonnen werden. Die endgültige Entscheidung über die Förderung trifft das BAFA erst nach Abschluss der Beratung. Die Beratung wird nur gefördert, wenn das Beratungsunternehmen beim BAFA gelistet ist – so soll eine hohe Beratungsqualität gesichert werden.

Das Förderprogramm ist im Rahmen der Corona-Krise nicht neu geschaffen worden; es wurde lediglich verbessert. Vor der Corona-Krise war es so unattraktiv, dass der administrative Aufwand zur Beantragung des Zuschusses in keinem Verhältnis zu dem Zuschuss stand. Aus diesem Grund haben wir auch vorher keinen Gebrauch davon gemacht und uns als Berater erst nach Anpassung des Förderprogramms beim BAFA als Beratungsunternehmen listen lassen.

So wie wir haben sich offenbar viele Beratungsunternehmen verhalten. Das hat dazu geführt, dass in kurzer Zeit rund 8.500 Beratungsunternehmen eine Zulassung beim BAFA beantragt haben. Entsprechend wurden viele Anträge auf den Beratungskostenzuschuss gestellt. Das BAFA war und ist in seinen Kapazitäten völlig überlastet. Die unverbindlichen Förderungsgenehmigungen ließen auf sich warten. Das war nicht überraschend, jedoch in Sache nicht hinnehmbar: Denn aufgrund der – in der jetzigen Krisenzeit absolut unsinnigen – Bestimmung, dass keine Beratung beginnen darf, bevor der Zuschuss vorläufig genehmigt ist, hätte ein Warten auf die Genehmigung bedeutet, dass wir unsere Mandanten in Ihren zum Teil existenzbedrohenden Situationen nicht hätten unterstützen dürfen, wenn der Zuschuss nicht gefährdet werden sollte.

Wir haben uns daher um eine Veränderung dieses Genehmigungsverfahrens bemüht – buchstäblich bis in höchste politische Ebenen. Bisher hatte dies jedoch keinen Erfolg. Allerdings kommt es noch schlimmer: Unter den rund 8.500 Beratungsunternehmen, die sich beim BAFA haben listen lassen, befinden sich offenbar viele „schwarze Schafe“ – so ist es jedenfalls der Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung und anderen Medien zu entnehmen. Es besteht die Befürchtung, dass hier in erheblichen Maße Betrug im Gange ist. Zudem ist das Förderprogramm bereits mehrfach überzeichnet: rund 15 Mio. Euro sind vorgesehen – die Summe der bisherigen Anträge beläuft sich den Berichten gemäß auf über 100 Mio. Euro.

Das alles hat das BAFA wohl bereits Mitte April – also wenige Tage nach Inkrafttreten der verbesserten Förderbedingungen – dazu veranlasst, intern die Anweisung zu erteilen, keine Förderungen mehr in Aussicht zu stellen. Das BAFA ist für eine Stellungnahme und Sachstandsanfragen zu den Anträgen nicht zu erreichen, weder telefonisch noch schriftlich.

Wenn die Medienberichte stimmen, steht der Zuschuss faktisch auf der Kippe.  Wir bitten deshalb um Verständnis, dass wir mit der Bearbeitung der uns erteilten (Neu-)Mandate zur Überwindung der Krise sofort beginnen, weil wir nicht darauf warten können bis eventuell irgendwann einmal die unverbindliche Fördergenehmigung erteilt wird. Deshalb bitten wir um Verständnis, dass wir unsere Beratungsleistungen zur Überwindung der Corona-Krise direkt Ihnen gegenüber abrechnen müssen und nicht – wie anfangs vom BAFA versprochen – der Staat in Vorlage tritt.

Wir kämpfen natürlich weiterhin um die Zuschüsse für Sie und werden Sie wie immer informieren, sobald sich etwas Neues ergibt.

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