Grundsteuer: Fristverlängerung bis Januar 2023
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Die Abgabefrist für die Feststellungserklärung zur Grundsteuer soll vom 31. Oktober 2022 bis zum 31. Januar 2023 verlängert werden.
Am Donnerstag den 13. Oktober trafen in Berlin die Finanzminister der Länder zur Finanzministerkonferenz zusammen. Auf dieser wurde in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium eine einmalige Fristverlängerung von drei Monaten zur Abgabe der für die Neuberechnung der Grundsteuerwerte benötigten Feststellungserklärungen beschlossen.
„Das gibt den Steuerpflichtigen, den Finanzbehörden und den Steuerberatern Luft. Gegenwärtig gibt es auch andere Sorgen und Aufgaben, um die wir uns kümmern müssen.“ so Bundesfinanzminister Christian Lindner auf Twitter.
Wegen der Grundsteuerreform, welche 2025 in Kraft tritt, müssen bundesweit rund 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Dazu müssen Eigentümer eine Feststellungserklärung mit Angaben zu ihrem Grundbesitz abgeben. Nicht einmal ein Drittel der Eigentümer hätten bisher eine entsprechende Feststellungserklärung abgegeben, berichtete Christian Lindner vor einer Woche in der Sendung „Frühstart“ von RTL/ntv.
Der ursprüngliche Zeitraum zur Abgabe der Feststellungserklärungen vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 war äußerst knapp bemessen. Da es zudem auch zeitweise massive Probleme mit der Steuersoftware ELSTER gab, auf welcher die Erklärungen elektronisch abgegeben werden müssen, war die Fristverlängerung ein notwendiger Schritt, der zumindest für etwas Entlastung der Bürger und Steuerberater führt. Dennoch ist kein Zurücklehnen angesagt, die Frist ist trotz der Verlängerung von drei Monaten weiterhin knapp und es soll keine weitere Verlängerung geben.
Unser Angebot
Wir von der AHW nehmen Ihnen mit unserer IT-Lösung „SmartGrundsteuer“ die Erstellung der Feststellungserklärungen zur Neubewertung Ihrer Grundstücke gerne ab. Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung in Paketen mit Pauschalpreisen (Basis-Paket und Premium-Paket) an, je nachdem, in welchem Umfang Sie Unterstützung wünschen.
Unsere Pakete
Grundstücksart | Basis-Paket1 | Premium-Paket inklusive Datenerfassung1 |
Unbebautes Grundstück | 300,00 EUR | 500,00 EUR |
Wohngrundstücke (Ein- und Zweifamilienhaus, Mietwohngrundstück, Wohnungseigentum) | 450,00 EUR | 650,00 EUR |
Geschäftsgrundstück | 700,00 EUR | 900,00 EUR |
Sonstige Grundstücke (Land- und Forstwirtschaft, Teileigentum, gemischt genutztes Grundstück, sonstiges bebautes Grundstück) | Individuelles Angebot | Individuelles Angebot |
Bescheidprüfung (Grundsteuermessbescheid, Grundsteuerbescheide) | 75,00 EUR je Bescheid |
1Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Angaben stellen noch kein Angebot dar. Bei Wohngrundstücken und Geschäftsgrundstücken gelten die o.g. Pauschalpreise nur für Einheiten mit einer Wohnfläche und Nutzfläche bzw. Bruttogrundfläche von bis zu 750 qm und für bis zu zehn wirtschaftliche Einheiten. Für größerer Einheiten, insbesondere für mehr als zehn Einheiten erstellen wir gerne ein individuelles Angebot.
Bei diesen Pauschalpreisen handelt es sich um ein vereinbartes Honorar gemäß § 4 Abs. 1 Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), demnach kann eine höhere aber auch niedrigere Vergütung als die gesetzliche Vergütung nach der StBVV vereinbart werden. So beträgt die gesetzliche Vergütung nach § 24 Abs. 1 Nr. 11 StBVV bei einem Immobilienwert von 250.000,00 EUR 1.953,00 EUR netto.
Die Pakete beinhalten Folgendes:
Basis-Paket
- Persönlicher Zugang zur IT-Plattform „SmartGrundsteuer“
- Plausibilitätsprüfung der vom Kunden selbst erfassten Grundstücksdaten und –angaben
- Erstellung der Feststellungserklärungen zum Grundstückswert
- Elektronische Übermittlung der Feststellungserklärung an das Finanzamt
- Prüfung des Grundsteuermessbescheides und des Grundsteuerbescheides
Premium-Paket
- Persönlicher Zugang zur IT-Plattform „SmartGrundsteuer“
- Zusätzlich: Erfassung der Grundstücksdaten und –angaben in „SmartGrundsteuer“ durch AHW
- Plausibilitätsprüfung der erfassten Grundstücksdaten und –angaben
- Erstellung der Feststellungserklärung zum Grundstückswert
- Elektronische Übermittlung der Feststellungserklärung an das Finanzamt
- Prüfung des Grundsteuermessbescheides und des Grundsteuerbescheides
Unsere Zusammenarbeit
Unsere Zusammenarbeit sieht in beiden Paketen wie folgt aus:
- Bei Interesse erstellen wir ein auf Sie zugeschnittenes Angebot für die Feststellungserklärungen zum Grundsteuerwert Ihrer Grundstücke.
- Nehmen Sie unser Angebot an, erteilen Sie uns einen entsprechenden Auftrag, damit wir Ihre Feststellungserklärungen zum Grundsteuerwert für Ihre Grundstücke erstellen können.
- Auf der IT-Plattform „SmartGrundsteuer“ richten wir für Sie einen persönlichen Zugang ein. Dort können Sie alle relevanten Unterlagen und Informationen hinterlegen.
- Auf der Plattform werden sodann alle wichtigen Eigentümer- und Grundstücksdaten zusammengetragen. Beim Basis-Paket erfassen Sie diese Daten selbst, beim Premium-Paket übernehmen wir diese Aufgabe für Sie.
- Sind alle Unterlagen und Informationen erst einmal zusammengetragen prüfen wir vorerst die Vollständigkeit, um anschließend mit der Erstellung der Feststellungserklärungen zu beginnen.
- Nach Fertigstellung der Erklärungen übermitteln wir die Erklärungen durch eine Datenübermittlung an das Finanzamt, wenn wir hierfür Ihre Freigabe erhalten.
- Hat das Finanzamt die Grundsteuermessbescheide sowie Grundsteuerbescheide erlassen, überprüfen wir diese anschließend auf ihre materielle Rechtmäßigkeit hin. Die Ergebnisse dessen teilen wir Ihnen mit.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Regelmäßig können die notwendigen Angaben folgenden Unterlagen entnommen werden:
- Grundbuchauszug / Bestandsnachweis
- Einheitswertbescheid / Grundsteuermessbescheid
- Unterlagen über Eigentumsverhältnisse
- Kaufverträge, Lagepläne
- Wohnfläche bzw. Grundfläche des Gebäudes
- Anträge auf EU-Fördermittel
- Erklärungen zum Viehbestand
Sollten Sie Fragen zu den benötigten Unterlagen haben oder sonstige Unterstützung benötigen, kommen Sie gerne auf uns zu. Sollten Unterlagen fehlen, unterstützen wir Sie bei der Besorgung der fehlenden Unterlagen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Wenn Ihnen unser Angebot zur Grundsteuerreform zusagt, dann sprechen Sie uns an. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Schreiben Sie uns bitte eine E-Mail unter grundsteuer@ahw-unternehmerkanzlei.de oder rufen Sie an unter 02236–3982–0. Wir freuen uns von Ihnen zu hören