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  • 28. August 2020
  • Corona-News

Geld für Kunstschaffende in NRW – Stipendien-Programm „Auf geht’s“ + Stärkungspaket „Kunst & Kultur“

Auch in Krisenzeiten dürfen Kunst und Kultur nicht leiden. Um die „finanziellen Sorgen der Freischaffenden für die kommende Zeit zu mildern und ihnen so den Freiraum zu verschaffen, sich wieder voll auf ihre Kunst konzentrieren zu können“ hat das Land NRW nun ein Kulturstärkungsprogramm von insgesamt 185 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Das NRW-Stärkungspaket „Kunst & Kultur“ besteht im Wesentlichen aus zwei Bausteinen: Ein Stipendienprogramm für freischaffende Künstler aus NRW mit einem Gesamtvolumen von 105 Millionen Euro, sowie ein Stärkungsfonds für Kultureinrichtung in Höhe von 80 Millionen Euro. Details zum Maßnahmenpaket sowie Voraussetzungen zur Förderung erfahren Sie im Folgenden:

Stipendien-Programm „Auf geht’s“

Seit Mitte August und noch bis zum 30. September 2020 können freischaffende Künstlerinnen und Künstler auf besondere finanzielle Mittel zugreifen, die das Land NRW bereitstellt. Insgesamt 15.000 Stipendien zu je 7.000 Euro stehen zur Verfügung, damit Kunstschaffende auch in Krisenzeiten die Freiheit besitzen, Projekte zum Abschluss zu bringen oder „neue Formate zu entwickeln und auszuprobieren“. Es ist explizit vorgesehen, dass der Verwendungszweck möglichst frei gestaltet werden kann – allerdings ist das Stipendium nur für die Förderung von kunstschaffender Arbeit vorgesehen. So dürfen die Fördermittel nicht zur Deckung von Lebenshaltungskosten genutzt werden. Dafür darf das Stipendium auch von Personen bezogen werden, denen bereits andere öffentliche Fördermittel, wie z.B. die Überbrückungshilfe, bewilligt worden sind; ferner wird das Stipendium auch nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Anträge können unbürokratisch über die Online-Plattform des Landesministeriums für Kunst und Wissenschaft gestellt werden. Antragsberechtigt sind alle, die im Haupterwerb Kunstschaffende sind und deren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen liegt. Für die Bewilligung des Stipendiums muss eine „aussagekräftige künstlerische Biografie“ vorgelegt oder alternativ ein Nachweis über die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse bzw. „einem einschlägigen Künstlerverband“ erbracht werden. Außerdem ist die Angabe von zwei Referenzen gewünscht, sowie eine Kurzbeschreibung des Projekts, welches bezuschusst werden soll. Werden die Mittel wie deklariert verwendet, ist das Stipendium nicht rückzahlungspflichtig. Zu beachten ist jedoch, dass die bezuschusste Arbeit in einem Sachbericht dokumentiert werden muss, welcher bis zum 31.06.2021 an die bewilligende Stelle weitergeleitet werden muss. Dabei ist ein zahlenmäßiger Nachweis über die Mittelverwendung nicht erforderlich. Es wird auch nicht vorausgesetzt, dass die erarbeiteten Konzepte zwingend umgesetzt werden.

Stärkungsfond für Kultureinrichtungen

Als Abgrenzung zum Bundesprogramm „Neustart Kultur“, welches die Unterstützung von privatwirtschaftlichen Kultureinrichtungen verfolgt, steht beim NRW-Stärkungspaket „Kunst & Kultur“ die Liquiditätssicherung von kommunal getragenen Institutionen im Fokus. Damit soll der Weiterbetrieb von Kulturstätten gesichert werden, die aufgrund der Corona-Einschränkungen keine oder nicht ausreichende Einnahmen erwirtschaften können. Nähere Details zur Mittelverteilung sind noch nicht bekannt.

Die Experten der AHW stehen an Ihrer Seite, wenn es darum geht, staatliche Zuschüsse für Sie zu sichern – damit Sie die Corona-Krise meistern können.

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