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  • 19. Juni 2020
  • Corona-News

FAQ zu den Überbrückungshilfen des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen

Vor einigen Wochen hat die Bundesregierung beschlossen, ein Nachfolgeprogramm zu der inzwischen ausgelaufenen Soforthilfe auf den Weg zu bringen. Auch hierzu erreicht uns reges Interesse unserer Mandanten, die sich unsicher sind, ob sie die neuen Zuschüsse in Anspruch nehmen können. Zu Beginn ist die Regierung Informationen in einigen Detailfragen schuldig geblieben – inzwischen liegt aber ein Eckpunktepapier vor. Auch wenn noch nicht alle Zweifelsfragen geklärt sind, möchten wir trotzdem schon einmal die wichtigsten Kernfragen für Sie beantworten:

 

Wer bekommt den Zuschuss?

Der Zuschuss wird branchenübergreifend für alle Unternehmen gewährt, die einen massiven Umsatzeinbruch erlitten haben und weiterhin erleiden. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die im April und Mai 2020 zusammengenommen nur max. 40% der Summe der Umsätze der Monate April und Mai 2019 hatten, d.h. mind. 60% Umsatzeinbruch.

Gleichzeitig muss der Umsatzeinbruch in den Monaten Juni, Juli und August noch voraus-sichtlich mindestens 40% betragen. Hierbei wird der jeweilige Monat betrachtet. Beträgt der Umsatzeinbruch im Juni 2020 gegenüber Juni 2019 beispielsweise 45% und im Juli 2020 gegenüber Juli 2019 dagegen nur noch 35%, wird nur im Juni 2020 ein Zuschuss gewährt.

 

Wie hoch ist der Zuschuss?

Es wird ein Zuschuss zum Ausgleich betrieblicher Fixkosten gewährt. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der prozentualen Höhe des Umsatzausfalls. Er beträgt:

  • 80% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch
  • 50% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70%
  • 40% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 40% und 50%

Gerechnet wird jeweils im betreffenden Fördermonat gegenüber dem Vorjahresmonat

Beispiel:

Der Umsatzeinbruch eines Unternehmens beträgt im Juni 80%, im Juli 60% und im August 35% gegenüber dem jeweiligen Vorjahresmonat.

Der Fördersatz der betrieblichen Fixkosten beträgt daher im Juni 80%, im Juli 50% und im August 0%.

 

Was sind betriebliche Fixkosten?

Zu den betrieblichen Fixkosten laut Nachfolgeprogramm zählen:

  • Mieten für betriebliche Immobilien
  • Sonstige Mietkosten
  • Zinsaufwand für Darlehen (also nicht der Tilgungsanteil)
  • Finanzierungsanteil von Leasingraten
  • Kosten für Instandhaltung, Wartung oder Einlagerung von Anlagevermögen und gemieteten Vermögensgegenständen
  • Ausgaben für Strom, Heizung, Wasser, Reinigung und Hygienemaßnahmen
  • Grundsteuer
  • Betriebliche Lizenzen
  • Versicherungen, Abo‘s und andere feste Ausgaben
  • Kosten für StB oder WP, die im Rahmen dieser Überbrückungshilfe anfallen (s.u.)
  • Kosten für Auszubildende
  • Pauschal 10% der Kosten der Punkte 1-10 für Personalkosten, die nicht durch Kurzarbeitergeld aufgefangen sind.
  • Nur bei Reisebüros: Zurückzuzahlende Provisionen

Die Kosten zu Nr. 1.-9. müssen dabei vor dem 1. März 2020 begründet worden sein, d.h. der entsprechende Auftrag, der zu diesen Aufwendungen geführt hat, muss vor dem 1. März 2020 erteilt worden sein.

 

Gibt es einen Höchstbetrag?

Die maximale Förderung beträgt EUR 150.000 für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu 5 Mitarbeiter ist der Betrag auf EUR 9.000 gedeckelt. Bei Unternehmen von 5 bis 10 Mitarbeitern ist der Betrag auf EUR 15.000 gedeckelt.

Bei Unternehmen bis zu 10 Mitarbeitern kann eine höhere Förderung in Betracht kommen, wenn die betrieblichen Fixkosten mindestens doppelt so hoch sind wie der Betrag von EUR 9.000 oder EUR 15.000.

In diesen Fällen bekommt der Antragsteller über den maximalen Erstattungsbetrag hinaus die hierbei noch nicht berücksichtigten Fixkosten zu 40 % erstattet, soweit das Unternehmen im Fördermonat einen Umsatzausfall zwischen 40% und 70% erleidet. Bei Umsatzausfällen über 70% werden 60% der noch nicht berücksichtigten Fixkosten erstattet.

Beispiel:

Ein Schausteller mit zehn Beschäftigten und einem Umsatzausfall im Förderzeitraum (also beispielsweise im Monat Juni) von über 70 %.

10.000 Euro Fixkosten
Die Überbrückungshilfe beträgt 8.000 Euro.

20.000 Euro Fixkosten
Die Überbrückungshilfe beträgt 15.000 Euro. Der rechnerische Anspruch auf Erstattung von 80 % der Fixkosten (= 16.000 Euro) wird auf den maximalen Erstattungsbetrag gekürzt.

50.000 Euro Fixkosten:
Die Überbrückungshilfe beträgt 33.750 Euro, da ein begründeter Ausnahmefall vorliegt. Fixkosten werden bis zur Erreichung des maximalen Erstattungsbetrags zu 80 % erstattet (18.750 Euro x 0,8 = 15.000 Euro). Der Anteil der hier nicht einbezogen Fixkosten wird zu 60 % erstattet (31.250 Euro x 0,6 = 18.750 Euro).

 

Wie ist das Antragsverfahren vorgesehen?

Die Anträge können nur von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer für seine Mandanten gestellt werden. Die Unternehmen dürfen die Anträge nicht selbst stellen.

Zunächst wird eine Prognose über die voraussichtlichen betrieblichen Fixkosten getroffen, die bei Antragstellung abzugeben ist und die die Grundlage für den vorläufigen Förderbetrag darstellt.

Nach Ablauf der Förderphase (nach August 2020) übermittelt der Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer die tatsächlichen betrieblichen Fixkosten des Unternehmens. Sollten diese niedriger  sein als die vorläufig berechneten, ist  ein Teilbetrag  zurückzuzahlen. Sind die tatsächlichen Kosten höher, erfolgt eine Aufstockung des Förderbetrags.

Da der Antrag nicht ohne Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gestellt werden kann und zudem einiges an Arbeit dabei entsteht , sind die Kosten für die Beantragung der Überbrückungshilfe förderfähig, obwohl diese keine Fixkosten darstellen.

 

Sofern Sie Rückfragen haben, laden wir Sie herzlich ein, am Online-Seminar in der kommenden Woche teilzunehmen. Das Online-Seminar ist für alle Interessenten kostenlos, Sie müssen sich aber aufgrund von begrenzten Teilnehmerkapazitäten vorher anmelden. Mehr Informationen dazu erhalten sie hier.

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