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  • 05. August 2020
  • Neuigkeiten

Bundeskabinett entlastet Familien – Erhöhung des Kindergelds geplant

Die schon im Koalitionsvertrag von 2018 vereinbarte finanzielle Entlastung von Familien geht einen weiteren Schritt. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates hat das Kabinett das Familienentlastungsgesetz verabschiedet, welches eine Erhöhung des Kindergelds, die Erhöhung der Steuerfreibeträge und eine Anhebung der Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz umfasst. Das Maßnahmenpaket beträgt ein jährliches Gesamtvolumen von schätzungsweise 11,8 Mrd. Euro.

 

Letzten Mittwoch hat das Bundeskabinett beschlossen, im Rahmen des Familienentlastungsgesetzes das Kindergeld zum 1. Januar 2021 um monatlich 15 Euro zu erhöhen, nachdem dieses schon 2019 um 10 Euro monatlich angehoben worden war. Mit dieser Änderung werden ab nächstem Jahr 219 Euro Kindergeld für das erste und zweite Kind ausgezahlt; für das dritte Kind gibt es bereits 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro.

Zur weiteren Stärkung der Familien ist eine Anhebung der Kinderfreibeträge um mehr als 500 Euro auf insgesamt 8.388 Euro vorgesehen. Der Kinderfreibetrag wird bei der Einkommensteuererklärung pro Kind im Haushalt angerechnet und mit der Steuerlast, beispielsweise Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, verrechnet.

Grundsätzlich sollen aber alle Steuerzahler entlastet werden, denn der Steuerfreibetrag, auf den keine Steuern gezahlt werden müssen, soll ab 2021 ebenfalls um fast 300 Euro angehoben werden – von 9.408 Euro auf 9.696 Euro.

Des Weiteren wird die Einkommensbemessungsgrenze für den Spitzensteuersatz von 42% ebenfalls erhöht; dieser wird in Zukunft erst ab 57.919 Euro Jahreseinkommen fällig – bisher galt die Grenze von 57.052 Euro.

Wie Sie als Familie Ihre steuerlichen Vorteile am besten nutzen können, erfahren Sie im persönlichen Gespräch mit den Beratern der AHW, die Ihnen gerne Ihre Steuerersparnispotenzial aufzeigen!

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