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  • 01. September 2016
  • Neuigkeiten

Fälligkeitstermine in 09/2016

Im Monat September 2016 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten: |

Steuertermine (Fälligkeit):

  • Umsatzsteuer (Monatszahler): 12.9.2016
  • Lohnsteuer (Monatszahler): 12.9.2016
  • Einkommensteuer (vierteljährlich): 12.9.2016
  • Kirchensteuer (vierteljährlich): 12.9.2016
  • Körperschaftsteuer (vierteljährlich): 12.9.2016

Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.

Beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 15.9.2016. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.

Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat September 2016 am 28.9.2016.

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