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  • 31. März 2023
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EU Sanierungsvorgabe – Was Immobilieneigentümer jetzt wissen sollten

Das Europäische Parlament hat strengere Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden zur Energieeinsparung und zur Verringerung der Treibhausgase beschlossen. Betroffen sind Immobilien mit den Energieklassen F und G. Diese sollen nach den neuen Vorgaben bis 2030 Energieklasse E und bis 2033 Energieklasse D erreichen müssen. Nach einer ersten Schätzung wären etwa 7 Millionen Eigenheime sowie 7,2 Millionen Wohnungen allein in Deutschland betroffen.

Was müssen Immobilieneigentümer jetzt tun?

Zunächst handelt es sich bei den Vorgaben des Europäischen Parlaments um unverbindliche Vorgaben, die als Ausgangsposition des Parlamentes in den noch folgenden Verhandlungen mit dem Europäischen Rat über die endgültige Form der Neufassung der Gebäuderichtlinie dienen. Sobald die endgültige Form der Gebäuderichtlinie beschlossen ist, richtet sich diese wiederum zunächst an die Mitgliedstaaten – somit auch an die Bundesrepublik Deutschland – und ist von dieser in das deutsche Recht zu implementieren, also umzusetzen. Heißt: Solange die Politik in Deutschland keine konkreten Maßnahmen und Gesetzesänderungen beschlossen hat, besteht auch (noch) keine Verpflichtung für Immobilieneigentümer.

Wann ist mit konkreten Maßnahmen zu rechnen?

Sollte die Politik entsprechende Maßnahmen – wovon wohl frühestens Ende 2023/Anfang 2024 auszugehen ist – beschließen, wären Eigentümer von betroffenen Immobilien verpflichtet, umfangreiche Sanierungsmaßnahmen zur Erreichung der Energieeinsparung vorzunehmen. Dies dürfte angesichts stark steigender Kosten im Handwerksbereich eine kostspielige Angelegenheit werden.

Sie haben Fragen rund um die Immobilie? Unser Immobilienrechtsexperte Rechtsanwalt Dr. Sascha Horn steht Ihnen gerne bei Rückfragen zur Verfügung.

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    Dr. Sascha Horn

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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