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  • 05. August 2020
  • Neuigkeiten

Zinsgünstige Kredite für Unternehmen – die ERP-Mittelstandsförderung

Es ist ein fester Termin im Kalender des Bundeswirtschaftsministeriums und vergangene Woche war es wieder so weit: das diesjährige ERP-Wirtschaftsplangesetz wurde verabschiedet. Mit diesem Vorgang wird die Höhe des ERP-Sondervermögens bestimmt und festgestellt, wie hoch das Fördervolumen ist, mit dem kleine und mittelständische Unternehmen gemäß des Verwendungszweckes im kommenden Wirtschaftsjahr unterstützt werden sollen. Für 2021 wurde ein Gesamtfördervolumen von 7,9 Milliarden Euro festgesetzt, von denen alleine 2 Milliarden Euro der Finanzierung von Digitalisierungsvorhaben dienen sollen. Doch was hat es damit auf sich?

Das ERP (European Recovery Programm) ist ein Fördermittel aus der Nachkriegszeit, hervorgegangen aus dem Marshallplan der USA zum wirtschaftlichen Wiederaufbau Europas, welches seit nunmehr über 70 Jahren der Wirtschaftsförderung in Deutschland dient und durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) abgewickelt wird. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler durch die Bereitstellung von zinsgünstigen Krediten oder Kapital zur Existenzgründung. Kleine und mittlere Unternehmen haben gegenüber Großunternehmen vergleichsweise Schwierigkeiten, günstige Kreditkonditionen am Kapitalmarkt zu erzielen, weshalb das Bundeswirtschaftsministerium in der ERP-Mittelstandsförderung auch ein Werkzeug zur Wettbewerbsförderung sieht.

Die Kredite der KfW aus dem ERP-Sondervermögen zeichnen sich durch günstige Konditionen, wie tilgungsfreie Anlaufjahre und lange Laufzeiten, aus. Die Förderschwerpunkte des ERP haben im Laufe der Jahrzehnte viele Umwidmungen erfahren; in seiner heutigen Ausrichtung dient es der Wagniskapitalbereitstellung, dem Aufbau und der Modernisierung von Unternehmen in strukturschwachen Regionen, sowie der Innovations- und Digitalisierungsförderung. Beantragt werden können die Kredite aus dem ERP-Sondervermögen, wie alle KfW-Kredite, über die Hausbank. Die KfW sichert die Kredite wiederrum durch Garantien ab. Zur Bewilligung eines KfW-Kredits muss ein aussagekräftiger Geschäftsplan vorgelegt werden. Der Verwendungszweck muss von den Förderzielen des ERP abgedeckt sein. Außerdem sollten Unternehmen eine Eigenkapitalquote von 10 – 15 Prozent aufweisen können.

 

Wenn Sie mehr über Ihre Finanzierungsmöglichkeiten und Unterstützung bei Vorbereitungen auf Bankengespräche erfahren möchten, stehen Ihnen die Berater der AHW mit Rat und Tat zur Seite.

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