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  • 22. Dezember 2017
  • ÜDD Vorträge

Einfache und kompetente Lösungen zum Thema Mindestlohn

Ob pro oder contra: Das Mindestlohngesetz gilt

Das Mindestlohngesetz (MiloG) wird in den Medien und der Öffentlichkeit knapp ein Jahr nach seiner Einführung weiterhin politisch kontrovers diskutiert. Mit dieser Diskussion hielt sich die Referentin Janine Linde, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, von AHW Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte, allerdings bewusst nicht auf. Für Linde ist klar: Das Gesetz gilt, also gilt es, das Beste daraus zu machen. Entsprechend sachlich, praxisnah und von hohem Nutzwert waren ihre Ausführungen, was von den Teilnehmern sehr begrüßt wurde.

MiloG: der Status Quo

Janine Linde gab zunächst einen Überblick über Inhalt und Geltungsbereich des MiloG. Das Gesetz gilt grundsätzlich für die Entlohnung aller Arbeitnehmer. Es gibt aber einige Ausnahmen:
  • Kinder und Jugendliche im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes ohne Berufsabschluss, § 22 Abs. 2 MiloG
  • Auszubildende, § 22 Abs. 3 MiloG
  • Ehrenamtlich Tätige, § 22 Abs. 3 MiloG
  • Praktikanten, § 22 Abs. 1 S. 2 MiloG
  • Langzeitarbeitslose
  • Tarifverträge bis 2017

MiloG: offene Fragen

Obwohl das MiloG seit Jahresbeginn 2015 in Kraft ist, gibt es hinsichtlich einiger Details nach wie vor offene Fragen, berichtete Janine Linde: „Alle Arbeitgeber haben sich mit der Umsetzung meist auseinander gesetzt und haben noch Fragen zur Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten. Zudem ist immer noch nicht genau geklärt, welche Zulagen auf den Mindestlohn angerechnet werden können.“ Linde hält eine baldige Klärung aber für wahrscheinlich: „Hierzu macht die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts uns allen Mut: Sie ist sich sicher, dass wir alle Rechtsfragen im Jahr 2016 klären werden.“

Welche Zahlungen fallen unter den Mindestlohn?

Übersichtlich stellte Janine Linde dar, welche Zahlungen unter den Mindestlohn fallen:

  • Stundenlohn
  • Grundgehalt
  • 13. Gehalt
  • Überstundenzuschläge (Arbeitsentgelt für Überstunden bis 42-Wochenstunde)

… und welche nicht:

  • Weihnachtsgeld
  • Erschwerniszuschlag
  • Kindergartenzuschuss
  • Fahrtkostenerstattung

Beim Trinkgeld ist eine Anwendung des MiloG je nach konkretem Fall möglich.

Aufzeichnungspflicht: die bürokratische Hürde

Einer der Kernparagraphen des Mindestlohngesetzes ist § 17 MiloG. Er regelt die Aufzeichnungspflicht. Sie gilt für alle Arbeitnehmer im Sinne als § 2 SchwarzArbG:
  • Baugewerbe
  • Gaststätten – und Beherbergungsgewerbe
  • Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transports- und damit
  • verbundene Logistikgewerbe
  • Schaustellergewerbe
  • Gebäudereinigung/Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft
  • Forstwirtschaft
  • Fleischwirtschaft
  • Messebau
  • Briefdienstleistungen
  • Abfallwirtschaft

MiloG: Missachtung wird teuer

Wer sich nicht an das MiloG hält, begeht weit mehr als einen Kavaliersdelikt, warnte Janine Linde. Bei Missachtung besteht:

  • Nachzahlungspflicht
  • Straftat gemäß § 266a StGB
  • Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 500.000 EUR.

Linde erläuterte zur Festsetzung der Geldbuße bei MiloG-Verstoß genauer:

Die Geldbuße wird generell wie folgt festgelegt: nichtgezahlter Mindestlohn x 2 + 30%

Achtung: Bei nachgewiesenem Vorsatz verdoppelt sich der Betrag sogar.

Mögliche Stellschrauben in Arbeitsverträgen

Janine Linde stellte drei wichtige Stellschrauben vor, die Unternehmer hinsichtlich des MiloG stets in den Arbeitsverträgen berücksichtigen sollten:
  1. Verfallklausel: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nach 3 Monaten nach Fälligkeit verfallen
  2. Vorteil „langer“ Kündigungsfristen
  3. „Befristung“ bis zur Rente

Quo vadis, MiloG?

Das MiloG bleibt umstritten, und es sind noch sind nicht alle Detailfragen geklärt. Dass es eine Gesetzesänderung geben wird, erwartet Janine Linde dennoch nicht: „Die Rechtsfragen sind alle nicht neu und bereits bei der Anwendung von allgemeinverbindlichen Tarifverträgen geklärt. Das BAG muss sie jetzt nur auf das Mindestlohngesetz anwenden.“

Das Buch zum MiloG

Partner und Mitarbeiter der AHW Steuerberater Wirtschaftsberater Rechtsanwälte haben ein Praxishandbuch zum Mindestlohngesetz verfasst. Es heißt: Fragen und Antworten zum Mindestlohngesetz (MiLoG), Herausgeber ist Klaus Esch, mitgearbeitet haben Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater Christoph Felten, Steuerberater Oliver Weber und Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Janine Linde.

Das Buch beinhaltet auf 135 Seiten in übersichtlicher Darstellung alle aktuell wichtigen Aspekte zum MiloG und ist als Leitfaden für die Fragen der täglichen Praxis gedacht. Neben der klassischen Printfassung wird auch eine Online-Version angeboten. Weitere Informationen zum Buch finden Sie unter folgendem Link: http://shop.nwb.de/en/Artikel/F/.aspx?b66281=j.


Ihre Ansprechpartner:

Klaus Esch
Steuerberater

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