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  • 27. Juli 2022
  • Allgemein

Die Pflicht zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts für Unternehmen

Das Thema Nachhaltigkeit wird in unserer Gesellschaft immer wichtiger. Wie können wir es schaffen, unseren Planeten zu entlasten? Wie können wir für soziale Gerechtigkeit einstehen und einen grünen, sozialen und ökologischen Fußabdruck auf dieser Welt hinterlassen?

Die Frage der Nachhaltigkeit rückt dabei immer mehr in den Fokus. Nicht nur Verbraucher beschäftigten sich vermehrt mit der Thematik, auch in der Politik und im Geschäftsleben wird das Thema allgegenwärtiger.  So sind auch viele Unternehmen bemüht nachhaltiger zu werden.

Bereits seit dem Jahre 2017 ist es für große Unternehmen im europäischen Raum eine Pflicht, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.

Für das Jahr 2022 ändert sich für kleine und mittelständische Unternehmen einiges, denn für dieses Jahr gilt die Pflicht nicht mehr nur für große Unternehmen. Auch kleinere Unternehmen sollen nun zu einem Nachhaltigkeitsbericht verpflichtet werden.

Was ist ein Nachhaltigkeitsbericht?

In einem Nachhaltigkeitsbericht soll die unternehmerische Verantwortung gegenüber der Gesellschaft publiziert werden (engl. = Corporate Social Responsibility, kurz: CSR). In einem solchen Lagebericht soll transparent aufgezeigt werden, wie das jeweilige Unternehmen den gesellschaftlichen Anforderungen in Bezug auf verschiedene Themen gerecht werden möchte. Von großer Relevanz spielen insofern Themen wie Umweltschutz, Diversität, Arbeitnehmerschutz, Arbeitssicherheit, Achtung der Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung eine tragende Rolle.

Wer muss einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

Die CSR-Pflicht gilt bislang für kapitalmarktorientierte Unternehmen. Ein Unternehmen wird verpflichtet einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, wenn

  • es mehr als 500 Mitarbeitende beschäftigt und
  • einen Jahresumsatz von mehr als 40 Mio. Euro Umsatz macht.

Des Weiteren gilt die Pflicht für Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften.

Für kleine bis mittelständische Unternehmen galt bislang keine CSR-Pflicht. Zum Jahresende 2022 soll sich dies jedoch ändern: Bereits im April 2021 hatte die EU-Kommission weitreichende Änderungen bzgl. der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgeschlagen. Aus der EU-Richtlinie (RL 2014/95/EU) wird nun eine EU-Verordnung, d.h. die Änderung muss in das nationale Recht eines jeden Mitgliedstaates übernommen werden. Ziel dieser Verordnung ist die Vereinheitlichung eines Reporting Systems in der EU. Die Mitgliedstaaten haben nun Zeit den EU-Vorschlag bis zum 01. Dezember 2022 in nationales Recht umzusetzen. Gelten sollen die Regelungen im Geschäftsjahr 2023.

Der EU-Vorschlag beinhaltet insbesondere die Änderung, dass künftig Unternehmen mit einer Größe ab 250 Mitarbeitenden die Pflicht eines Nachhaltigkeitsberichts aufgebunden bekommen sollen und das unabhängig davon, ob das Unternehmen börsenorientiert agiert oder nicht.

Wie muss ein solcher Bericht erstellt werden?

Betroffene Unternehmen müssen in ihrem Nachhaltigkeitsbericht über ökologische, ökonomische sowie soziale Auswirkungen ihrer Geschäfte informieren. Es gibt bislang keine einheitliche, verbindliche Vorgabe für einen solchen Bericht. Unternehmen konnten bis dato eigenständig entscheiden, nach welchem Standard und in welchem Umfang sie ihre Berichte veröffentlichen. Mögliche Standards können sein:

  • Global Reporting Initiative (GRI)
  • Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK)
  • UN Global Compact (UNGC)

Entscheidet sich ein Unternehmen gegen einen dieser etablierten Standards, muss es dies begründen.

Was muss ein Nachhaltigkeitsbericht beinhalten?

Um die Qualität Ihres Berichts zu steigern, sollte Ihr Unternehmensprofil herausgearbeitet werden. Dabei sollten alle Informationen Ihres Unternehmens enthalten sein, die ein Leser benötigt, um Ihre Nachhaltigkeitsbestrebungen besser einordnen zu können. Das sind z.B. Informationen über Ihre Belegschaft, Standort, Geschäftsbereiche, Produktion usw.

Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Ihrerseits entwickelte Strategie. Hier schätzen Sie Ihre Unternehmensleistung in puncto soziale und ökologische Auswirkungen ein und wie diese innerhalb Ihres Unternehmens gesteuert werden können.

Das dritte Kriterium ist sodann Ihre Zielsetzung. Ihre Leser möchten erfahren, welche konkreten Ziele Sie sich gesetzt haben und wie erfolgreich Sie bislang mit dem Erreichen dieser Ziele waren.

Der Bericht soll dazu dienen, dass sich das betreffende Unternehmen in der Öffentlichkeit präsentieren kann. Nutzen Sie den Nachhaltigkeitsbericht dazu, um Ihr eigenes Unternehmen noch besser kennen zu lernen. Zeigen Sie Ihren Partnern, potentiellen Kunden sowie Investoren oder den Aufsichtsbehörden auf, wie Sie verantwortungsbewusst in der Zukunft agieren wollen, welche Pläne Sie haben, um Ihre unternehmerische Energiebilanz zu senken etc.

Die EU möchte bis zum 31. Oktober 2023 einheitliche Richtlinien für die Erstellung der Nachhaltigkeitsberichte definieren. Der Bericht soll insbesondere Themen wie Umwelt, gesellschaftliche sowie Governance Themen abdecken.

Fazit

Künftig werden auch kleinere Unternehmen dazu verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen. Kleinere Unternehmen werden nun ins kalte Wasser geworfen, denn für sie ist dieses Vorgehen ein völlig Neues.

Auch wenn die Pflicht zur Umsetzung erst für das Geschäftsjahr 2023 angesetzt ist, so raten wir dringend sich bereits im Vorfeld mit der Materie auseinanderzusetzen. Auch wenn der Bericht vorerst einen weiteren Arbeitsaufwand begründet, sollten Sie dies als Chance wahrnehmen.

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