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  • 05. März 2021
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Gastronomen opjepass! Der Tag wird kommen…

Seit November 2020 müssen Restaurants, Kneipen und Cafés infolge der Corona Pandemie geschlossen bleiben. Staatlich zugesagte Unterstützungen werden nicht, nicht in ausreichender Höhe oder nur schleppend ausgezahlt. Auch nachdem in dieser Woche vom Corona-Krisenstab ein stufenweiser Öffnungsplan für Einzelhandel und Gastronomie vorgestellt wurde, welcher je nach regionaler Inzidenzzahl unterschiedliche Voraussetzungen an eine Öffnung stellt, ist es aufgrund der dynamischen Pandemieentwicklung schwierig vorauszusehen, wann genau gastronomische Betriebe öffnen können oder aufgrund eines Anstiegs der Inzidenzzahl über 100 wieder schließen müssen. Dem Unternehmer wird deshalb ein Höchstmaß an Flexibilität abverlangt. Eines ist jedoch ganz gewiss:

 

Der Tag wird kommen…

… der Tag, an dem Sie Ihre Betriebe wieder öffnen dürfen…

… der Tag, an dem zahlreiche Bürger nach monatelanger Beschränkung ihrer persönlichen Freiheit in Ihre Betriebe ströhmen werden um bei einer Karaffe Wein, einem Glaß Bier oder einem leckeren Essen ihre wiedergewonnene Freiheit zu feiern…

 

Für diesen Tag gilt es gewappnet zu sein: organisatorisch und rechtlich.

 

Den Neustart des Betriebs jetzt vorbereiten!

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der steuerlichen und rechtlichen Beratung von Gastronomiebetrieben aller Größenordnungen wissen wir, dass insbesondere die tarifvertraglichen Regelungen vielen Gastronomen ein Dorn im Auge sind.

Tariflich zwingend vorgesehene Leistungen – wie etwa das Urlaubsgeld, die Jahressonderzuwendung und die Überstundenzuschläge – werden vielfach nicht gewährt. Aushilfen werden häufig ohne genügende arbeitsvertragliche Grundlage allein entsprechend des Arbeitsanfalls beschäftigt.

All dies birgt das Risiko von Nachzahlungen an die Deutsche Rentenversicherung, deren Höhe nicht selten die Existenz des Betriebs bedroht. Das Eingehen derartiger unkalkulierbarer Risiken erweist sich aus Beratersicht als völlig unnötig. Denn anders als vielfach angenommen, sind es nicht die tariflichen Regelungen, die die Kosten in die Höhe schnellen lassen. So ist es nach aktueller Rechtslage zwar zulässig, einen ausgebildeten Koch selbst nach mehrjähriger Tätigkeit in einem Betrieb für einen Stundenlohn in Höhe von lediglich 10,22€ brutto zu beschäftigen, da sich die Einstellung eines ausgebildeten Kochs für ein derart geringes Gehalt arbeitnehmerseitig als unattraktiv erweist und deshalb in der Praxis häufig als unmöglich erweisen wird, zahlen viele Gastronomen weitaus höhere Gehälter. Dies geschieht jedoch nicht selten auf der Grundlage völlig unzureichender Verträge, so dass selbst die Gewährung übertariflicher Gehälter das Risiko erheblicher Nachzahlungen an die Deutsche Rentenversicherung nicht auszuschließen vermag.

 

Pandemie-bedingte Schließungen lassen sich nicht verhindern – Sozialversicherungsrisiken aber schon!

Anders als das Risiko einer vorübergehenden Betriebsschließung aufgrund einer Naturkatastrophe wie der aktuellen Corona Pandemie lassen sich die Risiken erheblicher Nachzahlungen an die Deutsche Rentenversicherung ausschließen und dies vielfach ohne Änderung Ihrer betrieblichen Arbeitsabläufe und ohne finanziellen Mehraufwand für Sie als Gastronomen. Im Gegenteil: Häufig führt die Nutzung maßgeschneiderter Arbeitsverträge nicht nur zu einem Ausschluss völlig unnötig eingegangener sozialversicherungsrechtlicher Risiken, sondern auch zu einer Reduzierung Ihrer Personalkosten.

Trotz all des Schreckens, den die Corona Pandemie in den vergangenen Monaten weltweit verursacht hat, bietet die bevorstehende Beendigung des Lockdowns Ihnen als Gastronom die große Chance, bestehende sozialversicherungsrechtliche Risiken über Bord zu werfen. Neue Mitarbeiter werden eingestellt – vorhandene Mitarbeiter werden aus der Kurzarbeit zurückgeholt. Einen passenderen Zeitpunkt für die Optimierung Ihrer Arbeitsverträge wird es nicht geben.

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich doch für unser kostenloses Online-Seminar “Gastronomen, opjepass!”, welches am 25. März stattfindet, an. Zur Anmeldung geht es hier.

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