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  • 08. Mai 2020
  • Corona-News

Kommentar: Wiedereröffnung der Gastronomien – Chancen & Risiken

Nach einer langen und entbehrungsreichen Zeit des Corona bedingten Lockdowns haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder am 6. Mai Grundsätze für eine Lockerung der beschränkenden Maßnahmen beschlossen. Von den sich daraus ergebenden Spielräumen hat die Landesregierung NRW in weitem Umfang Gebrauch gemacht. Ab dem 11.05.2020 dürfen Gaststättenbetriebe wieder öffnen. Ebenfalls ab dem 11.05.2020 ist der Aufenthalt in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen in NRW wieder gestattet. Ab dem 21.05.2020 dürfen Hotels auch zu touristischen Zwecken wieder öffnen. Auch wenn die beschlossenen Öffnungen an die Einhaltung von Hygienevorschriften und Abstandsregelungen sowie Plänen zum Schutz von Mitarbeitern gekoppelt sind, ist dies mehr als der langersehnte Silberstreif am Horizont.

Die beschlossene Wiedereröffnungsmöglichkeit stellt Sie als Gastronomen jedoch vor große Herausforderungen. Gegebenenfalls müssen in Ihrem Unternehmen beschäftigte sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter (schrittweise) aus der Kurzarbeit zurückgeholt werden. Unter Umständen müssen Minijobber, deren Arbeitsverhältnis vor der Corona bedingten Schließung Ihres Unternehmens beendet worden ist, wieder eingestellt werden.

Dies alles hat unter Berücksichtigung arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher „Spielregeln“ zu erfolgen. Besondere Vorsicht ist im Falle der Vornahme von Neueinstellung trotz bestehender Kurzarbeit und der Reduzierung der Kurzarbeit geboten. Mit diesen Herausforderungen gehen für Sie als Gastronomen jedoch auch Chancen einher, welche weit über die Möglichkeit der Umsatzerzielung hinausreichen. So können insbesondere in der Vergangenheit begründete sozialversicherungsrechtliche Risiken – etwa im Falle der Beschäftigung von Minijobbern mit schwankenden monatlichen Gehältern – für die Zukunft ausgeschlossen oder zumindest erheblich minimiert werden.

Eine Beurteilung der mit der beschlossenen Wiedereröffnungsmöglichkeit einhergehenden Herausforderungen und Chancen erfordert jedoch eine Betrachtung Ihres konkreten Einzelfalls. Wenn Sie diesbezüglich Fragen haben, melden Sie sich bei uns. Wir helfen Ihnen dabei Ihren individuellen Beratungsbedarf zu identifizieren und die Gestaltungspotenziale der Lockerungen richtig auszuschöpfen.

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