Steuerermäßigung für die Gastronomie
Am 22.04.2020 hat die Bundesregierung eine weitere Maßnahme zur Minderung des wirtschaftlichen Folgeschadens der Corona-Krise beschlossen. Diesmal im Fokus: Gastronomien.
Ab dem 01.07.2020 soll für Speisen der Umsatzsteuer-Satz vorübergehend bis zum 30.06.2021 von 19% auf 7% abgesenkt werden. Wichtig dabei ist: Diese Maßnahme betrifft tatsächlich nur Speisen (keine Getränke), die für die Bewirtschaftung vor Ort vorgesehen sind. Sollte die Gastronomie jedoch bis Juli nicht öffnen dürfen, läuft diese Erleichterung ins Leere, da Speisen zum Außer-Haus-Verkauf ohnehin dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.