Bundesregierung plant neues Programm für Überbrücksungshilfen
Viele Unternehmer haben im März bis Mai 2020 auf die Zuschüsse aus der Soforthilfe zurückgegriffen. Die Soforthilfe ist inzwischen ausgelaufen. Die Bundesregierung bringt nun ein neues Programm auf den Weg, um die Unternehmen, die von den Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie besonders betroffen sind, zu unterstützen.
Konkret werden (nicht rückzahlbare) Zuschüsse gewährt, die im Zeitraum Juni bis August 2020 zur Deckung fixer Betriebskosten genutzt werden können. Was genau fixe Betriebskosten in diesem Zusammenhang sind, ist noch unklar.
Voraussetzung für Bezuschussung
Anspruch auf den Zuschuss haben die Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60% gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50% fortdauern. Damit wird ein deutlich kleiner Kreis an Unternehmen antragsberechtigt sein wie noch bei der Soforthilfe.
Höhe der Finanzhilfe
Im Rahmen des Überbrückungsprogramms werden bis zu 50% der fixen Betriebskosten erstattet bei einem Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahresmonat, maximal aber 50.000 Euro pro Monat. Beträgt der Umsatzrückgang mehr als 70% gegenüber dem Vorjahr, werden bis zu 80% der fixen Betriebskosten erstattet, wiederum maximal 50.000 Euro pro Monat. Wie die Formulierung „bis zu“ zu verstehen ist, bleibt abzuwarten.
Für Unternehmen bis zu 5 Mitarbeiter ist der Förderbetrag grundsätzlich auf 9.000,00 Euro und für Unternehmen mit 5 bis 10 Mitarbeiter auf EUR 15.000,00 (für den gesamten Zeitraum von Juni bis August 2020) gedeckelt. In begründeten Ausnahmefällen soll hiervon abgewichen werden können. Welche Ausnahmefälle das sein können, ist noch unklar.
Antragstellung
Sämtliche Antragsangaben sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu prüfen und zu bestätigen. Der Antrag ist spätestens bis zum 31. August 2020 zu stellen, wobei absehbar ist, dass es sich lohnen kann, möglichst schnell zu sein, da das Programmvolumen auf max. 25 Mrd. Euro begrenzt ist. Anders als bei der Soforthilfe scheint es keine Zusicherung zu geben, dass jeder Berechtigte auch das Geld erhält. Derzeit ist allerdings noch keine Antragstellung möglich.
Die AHW hält Sie über weitere Entwicklungen hierzu auf dem Laufenden.