Kurzarbeitergeld wird aufgestockt, ALG I verlängert
Am Mittwoch, den 22.04.2020, hat der Koalitionsausschuss getagt und weitere Hilfsmaßnahmen beschlossen. Diese müssen jetzt noch in Gesetzesform bzw. in Verwaltungsanweisungen überführt werden. Unter anderem ist eine Anhebung des Kurzarbeitergeldes (KuG) und eine Verlängerung des Arbeitslosengeld I vorgesehen:
Wer mindestens 50% kurzarbeitet, soll ab dem vierten Monat der Kurzarbeit statt bisher 60% bzw. 67% Kurzarbeitergeld künftig 70% bzw. 77% erhalten. Ab dem siebten Monat der Kurzarbeit erhöht sich dieser Satz auf 80% bzw. 87%.
Kurzfristig ändert sich also für Arbeitnehmer nichts, die erst in Folge von Corona bedingten Verordnungen in Kurzarbeit geschickt wurden, da sich diese derzeit frühestens im zweiten Monat der Kurzarbeit befinden. Andererseits gibt es mittelfristig den Beschäftigten in besonders von der Krise betroffenen Branchen Planungssicherheit auf große Teile des Gehaltes zurückgreifen zu können, auch wenn die Betriebe in einigen Monaten immer noch nicht unter gewohnter Auslastung arbeiten können werden.
Auch für Arbeitsuchende, die es im Moment besonders schwer haben dürften, einen neuen Job zu finden, wird der Erwerbsdruck ein wenig gemindert: Das Arbeitslosengeld I wird um drei Monate verlängert, wenn es zwischen 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde.
Wenn Sie in der aktuellen Krisenzeit Fragen zur Personalbedarfsplanung oder der Beantragung von Staatshilfen zur Minderung von Liquiditätsengpässen haben, helfen Ihnen die Berater von AHW gerne weiter.