Betriebsschließungsversicherungen müssen doch zahlen!
Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im deutschen Anwaltverein können sich Unternehmen, deren Betrieb derzeit aufgrund der Covid-19-Pandemie geschlossen sind, Hoffnungen auf Versicherungsentschädigungen machen. Allerdings nur dann, wenn sie eine sog. Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen haben. Die sehr viel üblichere Betriebsunterbrechungsversicherung leistet in diesen Fällen leider nicht.
Bitte überprüfen Sie, ob Sie eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen haben. Selbst dann, wenn dies nicht der Fall
sein sollte oder wenn dies nicht eindeutig ist, empfehlen wir Ihnen eine formlose Schadensmeldung an Ihren Versicherer zu melden. In Einzelfällen leisten die Versicherungen aus Kulanz.
Ihr Ansprechpartner zu diesem Thema ist Herr Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht,
Steuerberater Christoph Felten (christoph.felten@ahw-kanzlei.de).