Bundesregierung plant weitere Förderung für E-Firmenwagen
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Die Ampel-Koalition hat angekündigt, dass der Umweltbonus für das Jahr 2023 neu ausgerichtet werden soll. Chef des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, Volker Wissing, hat für das Jahr 2023 eine Sonderabschreibung von bis zu 50 % für elektronische Autos in Aussicht gestellt. Für Unternehmer könnte sich die Investition in E-Autos als Dienstfahrzeuge steuerlich mehr denn je lohnen.
Kurze Zeitreise: Erst das Gesetz zur steuerlichen Förderung, dann das „Klimaschutz Sofortprogramm 2022“
Mithilfe des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr wollte der Gesetzgeber die E-Mobilität attraktiver machen, indem steuerliche Vorteile für die Anschaffung eines E-Autos geschaffen wurden. Gemeinsam mit der Industrie hatte die damalige Bundesregierung einen sog. Umweltbonus ins Leben gerufen, von dem E-Autofahrer profitieren sollten.
Die Elektromobilität sollte dahingehend gefördert werden, dass mehr Menschen und Unternehmen auf E-Autos setzen.
Im Juni 2021 beschloss sodann das Bundeskabinett das sog. „Klimaschutz Sofortprogramm 2022“, womit die Bundesregierung weitere 8 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt hat, um die vereinbarten Klimaschutzziele zu erreichen. Weitere Millionen Tonnen an CO2 sollen im Straßenverkehr eingespart werden. Bis 2030 sollen rund 65 % der CO2-Emmissionen gesenkt werden.
In dem Klimaschutzprogramm 2022 heißt es weiter, dass der Kauf eines E-Autos als Dienstfahrzeug durch eine Sonderabschreibung besser abgesetzt werden kann. Im Klartext sollen Unternehmer 50 % des Wertes des Wagens im ersten Jahr steuerlich absetzen können.
Weitere Maßnahmen sind der Ausbau der Fahrradwege sowie eine bessere Ladeinfrastruktur für E-Autos. Ferner plant die Regierung, dass bis 2025 50 % der Fahrzeuge der Bundesbehörden elektronisch sein sollen.
Nutzfahrzeuge
Für rein elektrische Liefer- oder andere Nutzfahrzeuge sowie elektrisch betriebene Lastenfahrräder wird es bereits im Jahr der Anschaffung eine Sonderabschreibung von 50 % geben. Diese Regelung gilt bereits seit 2020 und ist bis Ende 2030 befristet.
Firmenwagen
Bei der Besteuerung von Firmenwagen wird die Bemessungsgrundlage für die private Nutzung eines betrieblichen Elektro- oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs seit dem 01. Januar 2019 halbiert. Diese Maßnahme war bis Ende 2021 befristet, gilt aber nun ebenfalls bis Ende 2030.
Ladevorrichtungen
Das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs in der Betriebsstätte des Arbeitgeber war bis Ende 2020 steuerfrei. Auch dieser Vorteil kann nun bis Ende 2030 steuerfrei in Anspruch genommen werden.
Was ist der sog. Umweltbonus und wie hoch ist er?
Der Umweltbonus ist ein von der Bundesregierung und Industrie geschaffener Anreiz, mit der elektrisch betriebene Fahrzeuge gefördert werden sollen.
Zum aktuellen Zeitpunkt kann man für ein rein elektrisches Auto einen Umweltbonus in Höhe von bis zu 9.000,- Euro erhalten, für Plug-in-Hybride bis zu 6.750,- Euro.
Durch die Innovationsprämie wurde der Umweltbonus verdoppelt. Die Innovationsprämie wird jedoch künftig sinken. Ab 2023 verringert sich somit die Förderung für E-Autos, für Plug-in-Hybride wird sie ab 2023 sogar ganz eingestellt.
Fazit
Bereits in einem unserer früheren Beiträge haben wir zur Auseinandersetzung mit E-Mobilität geraten. Sollten Sie bislang dennoch nicht über die Anschaffung eines E-Autos nachgedacht haben, dann lohnt es sich jetzt damit anzufangen. Steuerlich lohnt sich die Anschaffung mehr denn je, gerade für Unternehmer könnte dies eine riesen Investition sein, von der sie steuerlich als auch ökonomisch profitieren können.
Unsere Experten von der AHW beschäftigen sich seit geraumer Zeit mit der Thematik rund um die E-Mobilität. Lassen Sie sich von unseren Experten beraten, falls Sie Fragen rund um das Thema E-Mobilität haben. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung Ihres Vorhabens und berücksichtigen rechtliche sowie steuerliche Aspekte.